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Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung: So findet ihr online Rat

Eine Kündigung ist sehr unangenehm, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Allerdings kann sie nicht „einfach so“ ausgesprochen werden. Es gibt verschiedene Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit sie wirksam ist. In diesem Artikel geht es um die Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung.

Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung handelt es sich um eine Kündigung, die ausgesprochen wurde, weil ein Arbeitnehmer durch sein Verhalten dafür gesorgt hat, dass die vertraglich festgelegte Pflicht nicht erfüllt oder der betriebliche Ablauf gestört wurde. Demnach hat der Arbeitnehmer die Kündigung durch sein Verhalten zu verantworten und es muss einen konkreten Verstoß geben. Ein einfacher Verdacht reicht für eine verhaltensbedingte Kündigung nicht aus.

Was kann ein konkreter Verstoß der arbeitsvertraglichen Pflichten beinhalten? Bei einem konkreten Verstoß geht es beispielsweise darum, dass ein Arbeitnehmer die Anweisungen seines Vorgesetzten nicht befolgt hat. Aber auch die Bereiche Sorgfalt und Loyalität gehören dazu. So kann es sein, dass ein Angestellter beispielsweise nicht mit anderen Personen, die in demselben Betrieb arbeiten, über betriebliche Dinge sprechen darf. Dazu zählen unter anderem auch Betriebsgeheimnisse.

Rational handeln

Wichtig ist, dass ein Arbeitgeber angemessen auf das Verhalten reagiert und nicht übermäßig emotional handelt, indem er zum Beispiel versucht den Arbeitnehmer schnell loszuwerden. Denn wird der Sachverhalt hinterher vor Gericht besprochen, besteht immer eine Chance, dass das Gericht dem Arbeitnehmer zustimmt und die Kündigung somit unwirksam ist.

Des Weiteren sollte eine Kündigung das letzte Mittel sein, das eingesetzt wird. Vorab muss in der Regel eine Abmahnung ausgesprochen werden, um einen weiteren Verstoß vertraglicher Pflichten mit einer verhaltensbedingten Kündigung zu ahnden. Wichtig ist, dass die Abmahnung und eine etwaige spätere Kündigung sich auf dasselbe Ereignis beziehen. Außerdem muss der Arbeitgeber darauf hingewiesen werden, dass eine Wiederholung des abgemahnten Verhaltens zu einer Kündigung führt.

Die Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung

Es gibt mehrere Voraussetzungen, die eine verhaltensbedingte Kündigung erfüllen muss. Zunächst geht es um die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz angewandt werden kann. Dies ist der Fall, wenn ein Betrieb mehr als zehn Personen beschäftigt und der Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Betrieb arbeitet.

Wenn der Arbeitnehmer vor dem 31.12.2003 in dem Betrieb angefangen hat, muss der Betrieb zum Zeitpunkt der Kündigung mehr als 5 Mitarbeiter haben, die ebenfalls vor dem 31.12.2003 angefangen haben in dem Betrieb zu arbeiten.

Verletzung von vertraglichen Pflichten

Es muss eine Vertragsverletzung vorliegen. Das beinhaltet nicht nur, dass ein Arbeitnehmer seinen vertraglich festgelegten Pflichten nicht nachgekommen ist, sondern auch gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen oder keine Loyalität gegenüber seinem Arbeitgeber gezeigt hat.

Auch das Fernbleiben vom Arbeitsplatz aufgrund einer vorgetäuschten Krankheit sowie eine Selbstbeurlaubung sind Kündigungsgründe genauso wie der Konsum von alkoholischen Getränken am Arbeitsplatz oder das Rauchen in einem Bereich, indem ein Rauchverbot gilt. Außerdem führt ein Angriff auf den Chef oder Diebstahl durch den Arbeitnehmer in der Regel zu einer Kündigung.

Wenn kein Kündigungsschutz besteht kann ohne besonderen Grund gekündigt werden, es darf aber nicht willkürlich und ohne Sachbezug gekündigt werden.

Das Fazit

Falls Sie Zweifel haben, ob die Kündigung wirksam ist, wird Ihnen empfohlen sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht, idealerweise von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Ein Experte kann Sie beraten und Ihnen detaillierte Handlungsempfehlungen geben.

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Toni Ebert
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