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Unrechtmäßige Geheimklauseln in Arbeitsverträgen: Apple soll von US-Börsenaufsicht geprüft werden

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Apple soll systematisch Geheimhaltungsvereinbarungen in den Arbeitsverträgen seiner Beschäftigten genutzt haben, um diskriminierende Praktiken im Unternehmen zu verschleiern. Nun soll die amerikanische Börsenaufsicht diesen Vorgängen auf den Grund gehen, die etwa zu Rassismus und Sexismus im Unternehmen geführt haben.

Apple sieht sich seit einiger Zeit mit Vorwürfen der Ungleichbehanldung von Beschäftigten konfrontiert. Diese Diskriminierung hat den Schilderungen nach viele Gesichter. So sollen Mitarbeiter, die auf Missstände hingewiesen haben, von Vorgesetzten regelmäßig schikaniert und eingeschüchtert worden sein. Außerdem werden schon seit geraumer Zeit Vorwürfe über eine Ungleichbezahlung von Mitarbeitern erhoben. Diese soll Apple versucht haben zu unterdrücken, indem es den Mitarbeitern verboten wurde, miteinander oder in der Öffentlichkeit über ihre Gehälter zu sprechen. Apple dementierte umgehend, solche Verbote ausgesprochen zu haben, Apfelpage.de berichtete berichtete. Der Vorwurf blieb aber in der Welt.

Börsenaufsicht soll Apples Arbeitsbedingungen prüfen

Der US-Arbeitsschutz hat Apple bereits auf seiner Liste für Prüfungen möglicher Arbeitsrechtsverstöße, nun fordern eine Reihe von US-Bundesstaaten die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission auch dazu auf, eine separate Untersuchung einzuleite, wie aus US-Medienberichten hervorgehtn. Dabei soll geklärt werden, inwieweit es Maulkorbklauseln in Apples Arbeitsbedingungen gibt, die unzulässig sein könnten.

Geheimhaltungsvereinbarungen, sogenannte NDAs, sind nicht unüblich, um den Schutz von Firmengeheimnissen vor der Konkurrenz sicherzustellen. Sehr wohl unerlaubt ist dagegen, Aspekte des Arbeitsverhältnisses, die die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsrechts berühren, zum Gegenstand solcher Geheimhaltungsklauseln zu machen. Apple bestreitet nach wie vor, solche Knebelvereinbarungen in die Verträge aufzunehmen, ob die SEC hier für mehr Klarheit sorgen kann oder will, muss abgewartet werden.

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Roman van Genabith
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2 Kommentare zu dem Artikel "Unrechtmäßige Geheimklauseln in Arbeitsverträgen: Apple soll von US-Börsenaufsicht geprüft werden"

  1. Flooorian 7. Februar 2022 um 18:34 Uhr ·
    Naja solangsam kommt alles raus, ich sag nur Arbeitsbedingungen bei der Fertigung der Geräte.. einfach nur mehr als traurig.
    iLike 1
  2. ole 8. Februar 2022 um 07:33 Uhr ·
    Die ungleiche Bezahlung in den deutschen Stores nicht zu vergessen 👎
    iLike 1

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