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Neues Mittel gegen Garantieansprüche: Mac-Prozess meldet Feuchtigkeit

MacBook Pro 2023 mit M3 - Apple

Apple hat eine neue Vorkehrung getroffen, um Garantieansprüche abzuweisen, wenn Flüssigkeiten im Spiel waren. Für diese Art Schäden schließt Apple schon immer die Garantie aus und am Mac gibt es nun eine neue Methode, Apple über das Eindringen von Flüssigkeit zu unterrichten.

Apple hat eine neue Möglichkeit implementiert, einen Garantieanspruch im Schadenfall abzuweisen. macOS Sonoma verfügt über einen neuen Hintergrundprozess, der liquiddetectiond genannt wird. Neu ist diese Vorrichtung nicht, diesen Liquid Detection and Corrosion Mitigation Daemon gibt es auch an iPhone und iPad. Dort informiert die Oberfläche Nutzer etwa, wenn der Wächter anhand der Sensorenrückmeldung zum Schluss kommt, in den Lade-Port sei Feuchtigkeit eingedrungen. Am Mac zeichnet er auf, wenn Feuchtigkeit in den USB-C-Ports gemessen wird.

Apple schließt Wasserschäden aus

Das iPhone gilt als wasserdicht, es wird auch so beworben, dennoch schließt Apple Wasserschäden von der Garantie aus. Der Mac ist weder wasserdicht, noch wird er so beworben, hier wirkt es laut 9to5Mac auch nicht so, dass der neue Hintergrundprozess den Nutzer informieren soll.

Wenn allerdings eine Reparatur veranlasst wird, können die Techniker auslesen, ob bereits einmal Flüssigkeit detektiert wurde. Daneben gibt es schon lange weitere, physische Vorrichtungen zur Feuchtigkeitserkennung, etwa Indikatoren, die bei Kontakt mit Flüssigkeiten die Farbe wechseln.

Es ist nicht klar, ob der neue Hintergrundprozess nur auf den neuen M3-Macs und in Zusammenhang mit neuen Hardwarevoraussetzungen funktioniert, oder auch auf älteren Modellen implementiert wird.

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Roman van Genabith
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1 Kommentar zu dem Artikel "Neues Mittel gegen Garantieansprüche: Mac-Prozess meldet Feuchtigkeit"

  1. pio 5. November 2023 um 19:24 Uhr ·
    „Apple hat eine neue Möglichkeit implementiert, einen Garantieanspruch im Schadenfall abzuweisen.“ Wenn Flüssigkeit in den Mac eingedrungen ist handelt es sich nicht um ein Garantieanspruch. Übrigens auch nicht um einen Reklamationsgrund in Rahmen der Gewährleistung. Es wird also kein Anspruch abgewiesen.
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