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Zu wenig Wettbewerb: Wieso Apple vom Bundeskartellamt verschärft beobachtet wird

Der deutsche Bundesadler - Symbolbild / Pixa Bay

Das Bundeskartellamt hat Apple unter verschärfte Beobachtung gestellt. Das Unternehmen könne durch seinen App Store zu einer Bedrohung des freien Marktes werden, so die Behörde, die auch erklärt, wieso Apples Argument, keine überwältigenden Marktanteile in Deutschland zu halten, nicht greift.

Apple steht nun unter verschärfter Beobachtung des Bundeskartellamts. Der Regulierer kann seit 2021 Unternehmen dahingehend prüfen, ob sie eine marktübergreifende Dominanz entwickeln. Ist dies erwiesenermaßen der Fall, kann die Behörde strikte Zwangsmaßnahmen wie Sanktionen oder Anordnungen, etwa zur Änderung von Geschäftspraktiken erlassen. Apple wurde von den Wettbewerbshütern geprüft, nachdem ein Anfangsverdacht des unfairen Wettbewerbs durch seine App-Tracking-Transparenz aufgekommen war.

Apple bevorzugt eigene Apps

Dieses Feature stärkt vordergründig den Datenschutz der Nutzer, was ehrenwert ist. Allerdings gelten diese scharfen Regeln nur für Dritt-Apps. Apple hat das Problem, in seinem eigenen Universum zugleich selbst Aufseher und Werbetreibender zu sein. Während man im App Store viel dafür unternimmt, die Privatsphäre der Nutzer zu stärken, unterwirft man die eigenen Werbeanzeigenaktivitäten nicht den selben Beschränkungen, das ist ein unzulässiger Markteingriff, so die Wettbewerbshüter.

Apple erklärt hierzu stets, keinen marktbeherrschenden Einfluss auszuüben, dieses Argument lässt das Bundeskartellamt aber nicht gelten, wie das Handelsblatt erklärt. Apple hält zwar in Deutschland nur rund 24% Marktanteil im Smartphonesektor, das sei aber unerheblich. Nutzern seien erhebliche Hürden beim Wechsel der Smartphoneplattform auferlegt, so Behördenchef Andreas Mundt. Es gebe starke sogenannte Lockin-Effekte, damit sind Bedingungen gemeint, die es Verbrauchern erschweren, einen Anbieter oder Softwareliferanten zu wechseln, etwa weil damit große Mühen beim Umzug von gekauften oder abonnierten Inhalten verbunden sind oder diese auf einer anderen Plattform vielleicht gar nicht erhältlich sind.

Ausschlaggebend für diese Argumentation ist der Umstand, dass es heute nur noch zwei Smartphoneplattformen gibt, die Wechselproblematik wird dadurch verschärft und es kann von einem latenten Marktversagen gesprochen werden.

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Roman van Genabith
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6 Kommentare zu dem Artikel "Zu wenig Wettbewerb: Wieso Apple vom Bundeskartellamt verschärft beobachtet wird"

  1. Thorsten 8. April 2023 um 15:57 Uhr ·
    Da hat das Kartellamt nicht ganz unrecht.🤔
    iLike 0
  2. Hoomilein 10. April 2023 um 07:50 Uhr ·
    Wer kontrolliert das Kartellamt und dessen Marktmacht?
    iLike 0
  3. Gast1 10. April 2023 um 13:03 Uhr ·
    Hallo Kartellamt …was ist mit dem ÖRR . Pflichtbeitrag und so. Das läst für die Privaten und Streamer nicht viel Raum. Die müssen um jeden Kunden kämpfen.
    iLike 1
  4. stefan 11. April 2023 um 08:40 Uhr ·
    Haben die nichts wichtigeres zu tun? 🤔
    iLike 0
  5. VanJ 11. April 2023 um 16:57 Uhr ·
    Sollen echt mal Apple komplett unter Die Leine nehmen…
    iLike 0
  6. Jedi_Knight 14. April 2023 um 12:09 Uhr ·
    Da is die Politik der Ampel weit blockierender als Apple‘s AppStore😂
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