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BGH: Facebooks „Freunde finden“-Funktion war unzulässig

Soziale Netzwerke dürfen Nicht-Nutzern nicht einfach Einladungs-Mails schicken, wenn sie nicht explizit angefordert wurden. Das sei belästigende Werbung, urteilt der Bundesgerichtshof. Konkret ging es um Facebooks mittlerweile eingestellte "Freunde finden"-Funktion.

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass eMails, die mit der "Freunde finden"-Funktion bei Facebook an Nicht-Mitglieder verschickt wurden, "wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung" darstellen. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Deutschland. Zudem ließe das Unternehmen seine Mitglieder "über Art und Umfang der Nutzung der von ihm importierten Kontaktdaten" im Ungewissen.

Konkret ging es um den bei der Registrierung eingeblendeten Hinweis "Sind deine Freunde schon bei Facebook?". Mit der Funktion wurde Facebook-Mitgliedern nahelegt, ihre E-Mail-Adressbücher an Facebook weiterzuleiten. Das Netzwerk nutzte diese Daten unter anderem, um Nichtmitglieder zu kontaktieren. Derartige Werbung ist unzulässig – insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Nutzer darüber nicht aufgeklärt wurde.

Neue Funktion wird geprüft

Mittlerweile existiert die Funktion in dieser Form nicht mehr. Die Verbraucherverbände wollen nun schauen, ob das Urteil auch Folgen für die noch bestehende, abgeänderte "Freunde finden"-Funktion bei Facebook hat. Inzwischen gibt der Nutzer über den Link "Lade deine Freunde ein" die eMail-Adressen einzeln ein und hinterlässt dazu eine private Nachricht. Außerdem weist Facebook in seinem FAQ nun explizit darauf hin, was mit der Liste der Kontakte geschieht:

Nachdem Facebook deine Kontakte importiert hat, kannst du allen Freunden, die schon ein Facebook-Konto haben, eine Freundschaftsanfrage schicken oder eine Einladung an Freunde schicken, die noch nicht auf Facebook sind. Wenn du Kontakte importierst und diese einlädst, Facebook beizutreten, speichern wir eine Liste der Personen, die du eingeladen hast, und versenden Erinnerungen zur Beitrittseinladung.

Bild: nevodka / Shutterstock.com

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Robert Tusch
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12 Kommentare zu dem Artikel "BGH: Facebooks „Freunde finden“-Funktion war unzulässig"

  1. Eedd97 14. Januar 2016 um 17:51 Uhr ·
    Interessant…?
    iLike 1
  2. 14. Januar 2016 um 17:52 Uhr ·
    Facebook ist einfach eine kriminelle Bande…
    iLike 25
  3. axl 14. Januar 2016 um 17:54 Uhr ·
    Überschrift: BGH* :)
    iLike 2
    • Robert 14. Januar 2016 um 18:17 Uhr ·
      Ups, Dankeschön, ist korrigiert
      iLike 5
  4. It'sApple 14. Januar 2016 um 18:01 Uhr ·
    Recht so!
    iLike 8
  5. smoga1 14. Januar 2016 um 18:23 Uhr ·
    Kostet das jetzt FB wenigstens 50 Mrd € Nein? Also was soll dann das Getue??
    iLike 8
  6. Sarah 14. Januar 2016 um 19:10 Uhr ·
    Hätte die BGH nichts besseres zu tun ?
    iLike 1
    • Han 14. Januar 2016 um 19:33 Uhr ·
      Deutsch lernen, Rechtssystem kennenlernen, dann kommentieren!
      iLike 7
  7. inu 14. Januar 2016 um 19:33 Uhr ·
    Das ist immer noch absolut nicht in Ordnung!: wer noch nicht Mitglied bei Facebook ist, und von einem Facebook-Mitglied eingeladen wird, dessen Daten werden von Facebook gespeichert, ob das betroffene Nicht-Mitglied das nun möchte, oder nicht, und ohne Rekursmöglichkeit. Aus meiner Sicht ist Derartiges -strafbare!- Ausspähung von Daten. Hiermit sollte sich unbedingt nicht nur der BGH, sondern ein Strafrichter befassen !
    iLike 5
  8. Kunibert 14. Januar 2016 um 20:05 Uhr ·
    Was passiert jetzt mit den ganzen Freunden auf Facebook? Müssen die ihre Freundschaft zurückgeben?
    iLike 4
  9. Tobinger 15. Januar 2016 um 05:47 Uhr ·
    Das war von vorne herein klar. Wer so etwas nicht kapiert, hat für mich in der digitalen Welt nichts verloren. Entweder ich kenne mich mit der Materie aus, oder ich lass es bleiben. Dann halt Handy weg! Schlimm finde ich, dass unsere Kinder damit aufwachsen. Den wenigsten wird so etwas von den Eltern kommuniziert. Der gläserne Mensch ist vorprogrammiert. Für mich sind die Datenschutzeinstellungen immer noch der Hauptgrund, bei Apple zu sein. Ich nehme die eingeschränkten Funktionen mancher Apps gerne in Kauf, wenn Sie meine Kontakte nicht haben. Muss im Endeeffekt aber jeder selber wissen!
    iLike 3
  10. hessekaja 15. Januar 2016 um 06:34 Uhr ·
    Freunde ? Bei Facebook ? Das ist doch ein Widerspruch in sich für eine US-Denunziantenliste ???
    iLike 1

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