Wenn die eigenen Taschen und Rucksäcke nach getaner Arbeit auf der Suche nach gestohlenen iPhones durchsucht werden, gehört das zur Arbeitszeit, so sieht es das oberste kalifornische Gericht. Geklagt hatten Apple Store-Mitarbeiter, der Prozess geht jetzt zurück an ein Berufungsgericht.
Die Praxis hatte vor Jahren hohe Wellen geschlagen: Apple hatte 2009 damit begonnen, Taschenkontrollen bei den Mitarbeitern seiner Apple Retail Stores durchführen zu lassen, man wollte so verhindern, dass sich Mitarbeiter an den Produkten bedienten. Dieses vorgehen war auch deswegen in der Öffentlichkeit harsch kritisiert worden, weil dadurch alle Mitarbeiter unter den Generalverdacht des Diebstahls gestellt wurden. Apples Argumentation, die Taschenkontrolle helfe dabei, Mitarbeiter vom Verdacht freizusprechen und das allgemeine Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu stärken, vermochten nicht zu überzeugen. Es ergab sich aber noch ein weiteres Problem: Die Taschenkontrollen durch eigens hierfür abgestelltes Personal kostet Zeit, bis zu einer Dreiviertel Stunde, die hierfür Tag für Tag anfällt, in den Augen der Mitarbeiter unbezahlte Arbeitszeit.
Mitarbeiter hatten sich 2013 zusammengeschlossen und eine Sammelklage eingereicht, die bewirken sollte, dass Apple die verlorene Zeit als Arbeitszeit betrachten und entsprechend entlohnen muss. Ein US-Gericht lehnte diese Klage doch zunächst ab, Apfelpage.de berichtete.
Oberstes kalifornisches Gericht folgt Sichtweise der Kläger
Der Fall wurde vor zwei Jahren dann an den obersten kalifornischen Gerichtshof zur Begutachtung gegeben, dieser hat sich nun der Position der Kläger angeschlossen. Das Personal ist für die Zeit, die die Kontrolle in Anspruch nimmt, am Arbeitsplatz gebunden und muss dem Sicherheitsdienst die eigenen Taschen öffnen. Es ist eine besondere Ironie, dass Apple damals argumentierte, Mitarbeiter hätten es nicht nötig, ihre privaten iPhones mit zur Arbeit zu bringen.
Die Auffassung des Gerichts, wonach die für die Kontrollen aufgewendete Zeit als Arbeitszeit zu gelten habe, ist rückwirkend gültig, stellt aber noch kein Urteil dar. Dieses wird viel mehr von dem Berufungsgericht gesprochen, vor dem der Fall zuvor verhandelt wurde.
Im Verlauf der Klage hatten sich die betroffenen Mitarbeiter auch mit dem Vorwurf, von Apple kriminalisiert zu werden, an CEO Tim Cook gewandt. Der zeigte sich offenbgar entrüstet, ein darüber hinausgehendes Engagement ist aber nicht dokumentiert.
5 Gedanken zu „Apple Store: Gericht stuft Durchsuchung von Mitarbeitern nach Diebesgut als Arbeitszeit ein“
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