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Unbezahlte Taschenkontrollen: Richter lehnt Sammelklage ab

Im Juli richteten sich Retail-Angestellte mit einer Sammelklage gegen Apple. Grund waren Taschendurchsuchungen außerhalb der Arbeitszeit – für die verloren gegangene Zeit wurde eine Entlohnung gefordert. Ein US-Richter lehnte die Klage nun allerdings ab.

New York Glaswürfel Retail Store

Insgesamt waren mehrere tausend Mitarbeiter und auch Ex-Mitarbeiter in über 50 Retail Stores in Kalifornien von der Klage betroffen. Zudem umspannte sie einen Zeitraum von ganzen sechs Jahren. Apple hätte das einer Berechnung von Bloomberg zufolge bis zu 60 Millionen US-Dollar, plus zusätzliche Strafe gekostet.

Richter William Alsup vermerkte außerdem, dass Mitarbeiter die Taschenkontrollen ganz einfach hätten umgehen können, indem sie keine Tasche mit zur Arbeit bringen. Taschenkontrollen gehören in den meisten Läden mit teureren Verkaufsgegenständen zur Tagesordnung – vor allem potenzielle Diebe sollen dadurch abgeschreckt werden.

Laut dem Anwalt der Kläger werden die nächsten Schritte derzeit diskutiert. In Berufung zu gehen steht zur Möglichkeit.

(via MacRumors)

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Julian Senft
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24 Kommentare zu dem Artikel "Unbezahlte Taschenkontrollen: Richter lehnt Sammelklage ab"

  1. Sascha 9. November 2015 um 08:14 Uhr ·
    Lasst doch einfach die Taschen zuhause. Was ein Drama -.-
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    • Trollmaster 9. November 2015 um 08:52 Uhr ·
      #solöstdaseinapplejünger
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      • Tobias 9. November 2015 um 10:43 Uhr ·
        Wer es noch nicht gewusst hat- sowohl in den Microsoft, als auch in den Samsung Flagship Stores, sind Taschenkontrollen genauso an der Tagesordnung ?
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    • Onkel Jürgen 9. November 2015 um 10:53 Uhr ·
      Was ist das denn für eine dämliche Idee? Gehst du ohne Tasche zur Arbeit/Schule/Uni? Essen,Trinken, Kladde, Laptop ect. (Bitte den einzelnen Berufen anpassen) muss irgendwie mitgenommen werden
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  2. Peter 9. November 2015 um 08:18 Uhr ·
    Naja ohne Tasche gehe ich auch nicht zur Arbeit. Da ist der Richter schon etwas Weltfremd. Hoffentlich gibt es eine Berufung die Kontrollen sollten bezahlt werden
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  3. Kevin 9. November 2015 um 08:19 Uhr ·
    Oh mein Gott … Typisch Amerika. Die Klagen gegen alles und jeden ?
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    • hessekaja 9. November 2015 um 10:02 Uhr ·
      Immerhin 60Mio $ reine Arbeitszeitkosten verteilt auf 50 Geschäfte. ? Da erkennt man bei genauem hinsehen das es schon auch für die Angestellten wirklich um was geht. ? Ein Urteil fällt leicht wenn man selbst nicht betroffen ist. Die Mitarbeiter haben auch nicht gesagt das die Kontrollen an sich obsolet sind und abgeschafft gehören. Sie wissen daraus mit welchen Werten Sie täglich arbeiten. ?
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      • Autor 9. November 2015 um 10:07 Uhr ·
        Da hat jemand kürzlich die Emojis entdeckt…
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  4. Siggi 9. November 2015 um 08:27 Uhr ·
    Bei uns bekomme ich an nix
    iLike 0
    • Trollmaster 9. November 2015 um 08:55 Uhr ·
      ich bekomme auch an nix. was auch immer du damit meinst
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  5. Tom 9. November 2015 um 08:31 Uhr ·
    In Deutschland darf nur kontrolliert werden bei bestehenden Verdacht. Und dann nur mit Polizei.
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    • hurricane3d 9. November 2015 um 09:28 Uhr ·
      Nein. Das stimmt nicht. Mitarbeiter darf der Arbeitgeber, insofern es im Arbeitsvertrag bzw. Geschäftsordnung vereinbart ist, durchsucht werden. Hatte das selber im Praktikum bei diversen Computerfirmen mit machen müssen (z.B. Siemens, Nixdorf). Als Außenstehender, welcher nichts mit dem Konzern zu tun hat, trifft Deine Behauptung allerdings zu.
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      • Crumpy 9. November 2015 um 10:17 Uhr ·
        Das glaubst du doch selber nicht das man sowas darf. Hättest mal nen Anwalt fragen sollen ob sowas im Vertrag stehen darf. Niemand betatscht mich oder sieht in meinen Taschen nach. Für mich ist das vergleichbar wie mein iPhone-Daten auszulesen. Privatsphäre nimm ich Ernst.
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      • hurricane3d 9. November 2015 um 10:58 Uhr ·
        Crumpy, Du hast doch keine Ahnung. Das wird in den meisten Technologiefirmen so praktiziert. Hole Dir einen Anwalt, dann hast Du halt dort keinen Job. Punkt, Ende, Aus
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      • Peter Birnenkuchen 9. November 2015 um 13:13 Uhr ·
        Die Frage ist halt, was man bereit ist für seinen Job über sich ergehen zu lassen. Mich wollte man als Kunden bei Zielpunkt mal die Tasche zeigen lassen. Der Verkäuferin, und es ist belegt, dass die Angestellten mehr stehlen als die Kunden, habe ich schön den Vogel gezeigt. Die meinte dann eben das nächste Mal. Habe ich sie gleich abblitzen lassen. Quatscht das an der Kasse und schläft fast bei der Arbeit, aber bei mir sich wichtig machen wollen. Da von träumt so eine wohl.
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    • hessekaja 9. November 2015 um 09:51 Uhr ·
      Nein, Regelmäßig und Alle aber auch Sichprobenartig und wenige, je nach Betriebsübung auf dem Firmengelände. Wenn dadurch aber wiederholt mit zeitlichen Aufwand gerechnet werden kann. Ist richterlich Entschieden das die Arbeitszeit erst am Werksausgang endet. Betriebsvereinbahrungen gelten im allgemeinen. Somit besteht auch bei (Regelmäßig Zeitaufwendig langen) Wegen auf dem Betriebsgelände zum Arbeitsende eine Arbeitsendgeltpflicht für Betriebsangehörige. ? Betriebsfremde, wie Leiharbeiter oder Werksvertragerfüllende Subunternehmer … Ja, das ist ne ganz Andere Geschichte und auch noch nicht vor Gericht eingeklagt worden. Wär ja noch schöner wenn in unserer Klassengesellschaft gutes Recht für jeden dahergelaufenen gilt. ? Schließlich muss ein bayrischer 25Mio Steuersünder des FCB ja auch nur gefühlt Monate in den Strafvollzug. Versucht selbst mal solch eine Vereinbarung mit dem Finanzamt wenn ihr 700.000€ hinterzogen habt. Macht es einfach mal und ihr versteht was ich meine. ?
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  6. DoubleU 9. November 2015 um 08:32 Uhr ·
    Wie lange geht den bitte so eine Taschenkontrolle? Wegen dem so ein Drama zumachen ist auf beiden Seiten etwas kleinlich.
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    • hessekaja 9. November 2015 um 09:54 Uhr ·
      Regelmäßig nach der Klagebegründung 20-60 Minuten am Tag, je nach Größe der Niederlassung bzw. des Shops. ?
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  7. Setel 9. November 2015 um 08:42 Uhr ·
    Würde das Samsung machen wäre hier der Aufschrei groß :D
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    • Trollmaster 9. November 2015 um 08:54 Uhr ·
      wenn apple und samsung mannschaften der bundesliga wären, wäre das ruhrderby ein kinderpups dagegen
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      • Drillbohrer 9. November 2015 um 09:52 Uhr ·
        Allenfalls für die Hooligans auf beiden Seiten.
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  8. hessekaja 9. November 2015 um 09:34 Uhr ·
    Ja, in erster Linie sind es die U.S.Amerikanschen Richter die Patriot-Act und NSA erst erlaubt hatten. Das sie jetzt auch noch zugunsten der kapitalistischen Marktwirtschaft entscheiden (obgleich sie, wenn sie selbst betroffen wären natürlich anders entschieden hätten) ist eine kleine und zu vernachlässigende Lässlichkeit. In Deutschland ist in diesem Punkt Höchstrichterlich genau Andersherum entschieden worden. Amerikanische ‚Arbeitssklaven‘ sollen aber erst Meilenweit nach Hause fahren, bevor Sie sich privat kleiden und wie normale Menschen mit ihren erwirtschafteten Geld den Binnenmarkt stützen dürfen (falls sie danach noch können und wollen) der für ihre Arbeitgeber ja (noch) so wichtig ist. Aber bald wird China für alle Welt das Recht und das Kapital nach ihrem Willen ordnen – DAS IST EINFACH STATISTISCHE WARHEIT bei Milliarden von Volksbürgern, welche jetzt endlich auch zwei Kinder bekommen dürfen. Bemerkenswert unbestreitbar ? Bis dahin wilde Nachrichten aus Superpower USA. ???????????
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  9. Mimijet 9. November 2015 um 11:16 Uhr ·
    Einfache Lösung: vor der Kontrollstation abschließbare Spinde für die Arbeitsnehmer aufstellen. Dann dürfte die Tasche doch kein Problem sein,und man geht ohne „Ballast “ durch.
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  10. inu 10. November 2015 um 23:35 Uhr ·
    „Potentiell“ wird mit „t“ geschrieben – und nicht mit „z“, Herr Autor. Rechtschreibung 6, ungenügend, setzen!
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