Die EU-Kommission nimmt Apple ins Visier. Hintergrund der beiden Untersuchungsverfahren sind der App Store und Apple Pay. In beiden Fällen sieht die Kommission einen möglichen Fall von Wettbewerbsverzerrung durch Apple.
Jetzt hat es auch Apple wieder erwischt. Nach Google, Microsoft und Amazon sowie weiteren Unternehmen wird nun auch die Geschäftspraxis von Apple einer genaueren Prüfung durch die EU-Kommission unterzogen. Die eingeleiteten Prüfverfahren kommen nicht überraschend und gehen in beiden Fällen auf Vorwürfe europäischer Firmen und anderer Akteure zurück.
Einerseits wird Apple erneut die Provision im App Store vorgeworfen, die liegt bei 30% für jeden Kauf und jedes Abo im ersten Jahr und fällt anschließend auf die Hälfte. Das eigentliche Problem ist aber, dass Apple nicht die Nutzung dritter Zahlmöglichkeiten zulässt – eigentlich, denn es gibt Ausnahmen für besonders einflussreiche Player wie Amazon, Apfelpage.de berichtete.
Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sieht hier die Gefahr eines Wettbewerbsverstoßes, einerseits aufgrund der Ungleichbehandlung verschiedener Marktteilnehmer und aufgrund der möglichen Wettbewerbsverzerrung durch die erzwungene Gewinnbeteiligung. Die Vorwürfe sind indes keineswegs neu und auch keine europäischen Positionen, auch in den USA laufen schon lange Gerichtsverfahren an höchster Stelle zu dieser Frage.
Auch Apple Pay unter der Lupe
Weiter sieht die Kommission auch den Dienst Apple Pay skeptisch. Dieser nötige Zahlungsdienstleister und Händler, Zahlungen am iPhone, die die NFC-Schnittstelle nutzen, über Apples Dienst abzuwickeln. Hier nehme Apple womöglich Einfluss auf die Auswahl von für Apple Pay zugelassenen Dienste, was dem Wettbewerb ebenfalls schaden würde. Auch dieser Vorwurf ist nicht neu und es gibt auch hier Ausnahmen. In Deutschland etwa wurde Apple verpflichtet, die NFC-Schnittstelle unter bestimmten Bedingungen auch Dritten zugänglich zu machen, wie wir in einer weiteren Meldung berichtet hatten.
Die Einleitung des Verfahrens besagt zunächst einmal wenig, diese Verfahren dauern in der Regel viele Jahre und endgültige Urteile, die zu einer Zahlung der festgesetzten Geldstrafen führten, sind dünn gesät.
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