iMessage

19. Oktober 2018

Roman van Genabith

Verrückt: Berliner Funknetzbetreiber will iMessage nicht mehr hinnehmen

Besser spät als nie: Der Berliner Funknetzbetreiber e*Message verklagt Apple. Der Grund: Apples iMessage klingt zu ähnlich. Die Klage könnte unglaublicherweise sogar erfolgreich sein.

Eigentlich ist das eine Geschichte, wie man sie mit den Patent-Trollen im US-Patentwesen am laufenden Band erlebt: Apple wird verklagt. Ein Unternehmen erhebt eine mehr oder weniger absurde Forderung und dürfte auf Geld spekulieren. Die geforderte Unterlassung ist dann oft nur vorgeschoben.

Doch dieser Fall spielt nicht in Amerika, sondern hier und Geld dürfte tatsächlich nur begrenzt zu holen sein. Das macht die Forderung nicht weniger irre: Der Berliner Kommunikationsdienstanbieter e*Message verklagt Apple. e*Message war 2000 entstanden und hatte mehrere der Pager-Netze übernommen, die vor dem Siegeszug des Handys kurzzeitig populär waren.

Wer erinnert sich noch an…

Das Unternehmen unter Leitung des Geschäftsmannes Dietmar Gollnick betreibt das, was aus der kurzen, aber bunten Ära der Pager und Pieper übrig blieb.
Wer kennt sie noch? Die teils poppigen Pager, die auf Namen wie Quix, Scall oder Skyper hörten.

Wer ein solches Gerät besaß, konnte kurze – teils sehr kurze – Nachrichten empfangen. Diese bestanden je nach Dienst, Gerätetyp oder gebuchtem Tarif aus Ziffernfolgen oder Text.

In den letzten Jahren der kommerziellen Nutzung wurden auch Neosticker-Angebote realisiert. Sprachnachrichten konnte man Nutzern der Dienste zwar hinterlassen, abgehört werden konnten sie am Empfänger aber nicht. Dieser signalisierte nur, dass eine neue Sprachnachricht eingegangen war. Abgerufen musste diese dann an einem Telefon.

Dennoch, in Zeiten ohne Handy oder SMS waren die Geräte zeitweise sehr beliebt, das hat sich dann eben durch diese neu aufkommenden Kommunikationsmedien schnell geändert.

In der Folge verschwanden die Dienste nach und nach vom Markt, doch e*Message gibt es noch heute.

Konstruierte Klage könnte Erfolg haben

Das Unternehmen betreibt die alten Funknetze weiter und bietet Unternehmenslösungen zur Alarmierung, etwa im Sicherheits- oder Gesundheitsbereich. Die Cityruf-Empfänger, die lange von der Telekom vertrieben wurden, fanden schon früher in diesen Bereichen Verwendung.

e*Message klagt nun gegen Apple, weil dessen iMessage mit dem eigenen Unternehmen verwechselt werden könnte, wie der Spiegel berichtet. iMessage existiert seit 2011.

Das LG Braunschweig, an dem die Klage eingereicht wurde, soll sich in einer ersten Einschätzung sogar zugänglich für die Argumente des Brandenburger Unternehmens gezeigt haben.

Ein Urteil wird im November erwartet.

15 Gedanken zu „Verrückt: Berliner Funknetzbetreiber will iMessage nicht mehr hinnehmen“

  1. Also ich finde das man schon ziemlich bescheuert sein muss, um zu sagen das iMessage sich ähnlich an hört wie eMessage. Wenn der Funknetz Betreiber jetzt eiMessage heißen würde ok, aber so. Da braucht wohl jemand eine Finanzspritze was.
  2. Wie soll man eeeeMessage mit eiMessage verwechseln? Was soll der Scheiss? Zu mal wie kann man etwas verwechseln, dass in der Öffentlichkeit gar nicht Präsent ist? Apple kann es sich zwar leisten, aber das ist erbärmlich!
  3. Die Apple’sche „i“ Produktserie begann 1998 mit dem iMac, also schon vor bestehen der Firma eMessage, …so denn deren Jahr der Gründung/Namensgebung stimmt. Selbige hier erwähnte Verwechslungsgefahr ergibt sich in deutsch auch bei „eMail“ und „ePost“, dort sogar noch deutlicher. Es ließe sich also leicht der Vorwurf konstruieren es würde vielleicht vorsätzlich die Namens-Ähnlichkeit in Kauf genommen worden sein, um sich diese Vergolden zu lassen. Ausserdem war es in den 2000er Jahren bereits nicht unüblich mit Anglizismen zu spielen. Das Markenregister sagt die Eintragung von eMessage erfolgte am 16.02.2000. Die Chance zu klagen steht tatsächlich gut, aber Recht bekommen, Verhandlung durchstehen und im Zweifel die Gerichtskosten tragen können steht auf einem anderen Blatt. Zumal die Klage hier ja gegen einen der DER professionellsten Markenrechtler der Branche gerichtet sein dürfte, an der kleinen Firma Stelle würde ich als erstes den eigenen Markenrechtlichen Beistand bzw. Patentanwalt prüfen ob dieser Ihnen nicht falsche Ratschläge erteilt hat oder dieser sollte sich schonmal Gedanken machen ob er/sie Rechtsschutzversichert ist für genau diesen Fall. Es könnte genauso eine berechtigte Gegenklage geben, dann sieht es ziemlich schnell ziemlich übel aus auch mit und gerade wegen der Markenregistereintragung. Denn mit dem kleinen Buchstaben „e“ als Unterscheidungsmerkmal an den Start zu gehen kann auch Bedeuten, dass man wohl wissentlich eine Verwechslung mit i, a, ä, hey, ey, ei, eye, oder ähnlichem dulden wollte.
  4. Ich würde das schon von vorne herein wegen Verjährung abweisen, die Klage gar nicht zulassen. Wie lange gibt es iMessage?…
  5. Ich hatte zu Beginn der Handyzeit auch einen Pager, aber eMessage sagt mir gar nix. Auch in der heutigen Zeit mir völlig neu.
  6. Die wollen nur die Kohle von Apple und nix anderes! Und ein englisches i und ein deutsches e – sind völlig unterschiedlich in der Aussprache. Das ist alles völlig lächerlich!!!

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