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Unzulässig. Meta muss werbefreie Facebook-Abos in Deutschland überarbeiten

Meta Logo - Meta / Screenshot

Meta muss seinen Bestellprozess für die Bezahl-Abos von Facebook und Instagram in Deutschland überarbeiten. Der Button zur Buchung der werbefreien Version der Dienste macht nicht klar genug deutlich, dass diese kostenpflichtig sind, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Urteil ist rechtskräftig.

Meta muss seinen Bestellprozess für die werbefreien Varianten von Facebook und Instagram geringfügig abändern: Die beiden sozialen Medien können seit einigen Wochen auch in einer Version ohne Werbung genutzt werden, zudem versichert Meta, während der Laufzeit der Abos keine personenbezogenen Daten für Werbezwecke zu nutzen oder an Werbepartner weiterzugeben. Die Abos kosten den üblichen Zehner monatlich, wenn nicht im App Store gebucht wird, allerdings muss Meta nun nachbessern.

Die Buttons sind unzulässig

Denn der Abo-Button entspricht nicht deutschem Recht. Der müsste eindeutig in der Beschriftung auf ein kostenpflichtiges Abo hinweisen, was er nicht tut. Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale NRW Klage und das oLG Düsseldorf entschied im Sinne der Kläger. Das Urteil ist rechtskräftig, sodass der strittige Button bald überarbeitet werden dürfte, doch die Kritik geht noch weiter.

Die Verbraucherschützer sehen das gesamte Abo-Konzept als rechtswidrig an, da nur die Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken ausgeschlossen wird, weitere Verwendungen zur Erstellung kontextabhängiger Profile aber weiter möglich blieben, was nicht mit der DSGVO vereinbar sei. In dieser Frage steht eine Entscheidung allerdings noch aus. Unterdessen prüft die Verbraucherzentrale eine weitere Klage, da bisher abgeschlossene Abos ungültig sein könnten, in dem Fall wäre eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren eine mögliche Konsequenz.

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Roman van Genabith
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