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Paypal behindert Wettbewerber: Bundeskartellamt leitet Verfahren ein

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Paypal gerät ins Visier des deutschen Bundeskartellamtes. Die AGB für Händler des Zahlungsdienstes könnten den Wettbewerb behindern, so die Behörde. Paypal verbietet darin den Händlern bestimmte Kostenanreize bei der Nutzung konkurrierender Zahlungsdienste.

Paypal sieht in Deutschland einer Prüfung durch das Bundeskartellamt entgegen. Die Aufsichtsbehörde sieht in den AGB für Händler ein Problem, die Paypal als Zahlungsmittel anbieten wollen. Darin verbietet es Paypal ihnen, ihre Produkte und Dienstleistungen günstiger anzubieten, wenn ein anderer Zahlungsdienst genutzt wird.

Auch wird es untersagt, die Nutzung eines konkurrierenden Zahlungsdienstes komfortabler zu gestalten oder auf eine andere Weise eine Präferenz auszudrücken.

Behinderung neuer Wettbewerber

Ein klarer Fall einer Wettbewerbsbehinderung, so Behördenchef Andreas Mundt in einer Stellungnahme der Behörde:
„Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen. Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und in wie weit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten. Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen. Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen.

Paypal ist in Deutschland führend unter den Online-Zahlungsdiensten und Paypal kostet besonders viel: Die Transaktionskosten für Händler betragen zwischen 2,49% bis 2,99% zzgl. eines Zuschlags von 0,34-0,39 Euro / Zahlung. Die Kartellbehörde führt das Verfahren daher aufgrund des Artikels über die missbräuchliche Nutzung einer marktbeherrschenden Stellung.

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Roman van Genabith
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