Facebook muss 51.000 Euro nach Hamburg überweisen. Der dortige Landesdatenschutzbeauftragte störte sich zuletzt an einer Personalie, die Facebook versäumt hatte, ordnungsgemäß der Bürokratie mitzuteilen. Facebook akzeptierte die Strafe umgehend.
Erneut ist es Johannes Caspar, der nimmermüde Datenschutzbeauftragte des Landes Hamburg, der gegen die multinationalen Größen ins Feld gezogen ist. Gegen Facebook hatte seine Behörde einen Bußgeldbescheid in Höhe von 51.000 Euro verhängt. Der Grund: Facebook hatte eine Personalie nicht gemeldet.
Bußgeld wegen Versäumnis
Facebook hatte es unterlassen, die Berufung eines Datenschutzbeauftragten für die Geschäfte in der EU an die Hamburger Behörde zu melden. Das ist jedoch nach den Bestimmungen der DSGVO notwendig. Der EU-Datenschutzbeauftragte von Facebook hat sein Büro in der Facebook-Niederlassung in der irischen Hauptstadt Dublin. Er trat mit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 dort seinen Dienst an. Facebook hatte es nicht für nötig gehalten, alle Landesbehörden in damals noch 28 EU-Mitgliedsstaaten separat über diesen Vorgang zu informieren.
Facebook, das über den Bußgeldbescheid bereits im März vorigen Jahres informiert wurde, zeigte sich entspannt. Die Strafzahlung wurde akzeptiert, überwiesen wird der Betrag von der Facebook Germany GmbH, die in Hamburg ihren Sitz hat. Der Betrag fällt bei Facebooks Bilanz nicht weiter ins Gewicht. Schon früher hatte die Datenschutzbehörde in Hamburg gegen Facebook ausgeteilt, was unter anderem Einschränkungen beim Tochterdienst WhatsApp zur Folge hatte. In der Vergangenheit hatten deutsche Datenschützer heftig kritisiert, dass WhatsApp die Kontaktliste von Nutzern verarbeitet und sie sogar mit der Mutter Facebook teilt. Im Zuge dieser Kontroverse hatten sich einige besonders eifrige Vertreter sogar zu der abenteuerlichen Rechtsauffassung verstiegen, dass Nutzern von WhatsApp ein kriminelles Fehlverhalten vorzuwerfen sein könnte.
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