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Erleichterungen für Entwickler im Zahlungsprozess: Apple geht auf Niederlande zu

App Store von Apple

Apple hat Änderungen an den App Store-Bestimmungen vorgenommen, die in Teilen den Forderungen der niederländischen Aufsichtsbehörde entgegenkommen und so dazu beitragen könnten, den Streit mit der Regulierungsbehörde beizulegen. Auch außerhalb der Niederlande gibt es Änderungen für Entwickler bestimmter Apps.

Apple hat nun doch auf den steigenden Druck der niederländischen ACM reagiert. Die hatte zuletzt ihr vorläufiges Limit an Strafzahlungen in Höhe von 50 Millionen Euro ausgeschöpft, Apfelpage.de berichtete. Sollten die niederländischen Gerichte ihr folgen, wären auch noch höhere Strafbescheide möglich.

Dazu kommt es vorerst aber vielleicht nicht, denn Apple hat nun einige Änderungen an den App Store-Richtlinien für Entwickler vorgenommen. Diese betreffen in Teilen die adressierten Entwickler von Dating-Apps in den Niederlanden.

Beschrieben wird, dass Entwickler entweder Apples iTunes-Zahlungssystem, eine in der App hinterlegte Dritt-Methode oder eine auf einer externen Website des Entwicklers etablierte Zahlungsmethode nutzen können, um Zahlungen abzuwickeln.

Weiterhin wurde eine entwicklungstechnische Anforderung gestrichen, die die Implementierung alternativer Zahlungssysteme nach Meinung der ACM unmäßig aufwendig gemacht hätte. Geblieben ist dagegen die Anforderung, die Nutzer darüber zu informieren, dass sie das App Store-Ökosystem verlassen und zu Drittdiensten weitergeleitet werden, wenn sie nicht über iTunes bezahlen.

Auch Änderungen außerhalb der Niederlande

Diese Änderungen dürfen explizit nur in den Niederlanden ausgerollt werden und wie Apple mit der Frage der Provision verfährt – ebenfalls ein zentrales Streitthema – ist noch nicht gesagt. Weitere Änderungen gelten dagegen auch im Rest der App Store-Welt.

Diese betreffen sogenannte Reader-Apps, also Apps zum Lesen von Zeitschriften und Zeitungen, aber auch eBook-Apps sowie Apps für Musik- und Videostreaming. Hier erlaubt es Apple nun, einen Link zu einer externen Seite zu setzen, auf der Nutzer ihren Account bei einem Dienst verwalten können.

Diese Apps dürfen jedoch keine In-App-Käufe ermöglichen, um diese neue Option nutzen zu können und sie steht auch nicht automatisch zur Verfügung. Um sie verwenden zu können, muss ein Antrag bei Apple eingereicht werden.

Ob diese Änderungen die Regulierer in den Niederlanden zufrieden stellen, ist nicht klar, zumindest aber zeigte sich die Behörde zuletzt ein wenig gnädiger und würdigte die Kompromissbereitschaft des iPhone-Konzerns.

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Roman van Genabith
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