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Apple Watch Activity Challenge

28. August 2025

Fabian Schwarzenbach

Greenwashing-Urteil: Ist die Apple Watch CO2-neutral?

Apple bewirbt seine Smartwatches seit geraumer Zeit als sein „erstes CO2-neutrales Produkt“. Ein deutsches Gericht hat entsprechende Apple Watch-Werbung nun für nicht zulässig erklärt. Geklagt hatte der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Apple sogenanntes Greenwashing vorgeworfen.

Seit 2023 bewirbt das Unternehmen seine Apple Watches als CO2-neutral. Diese Neutralität setzt voraus, dass sämtliche Emissionen, die bei Herstellung und Transport entstehen, anderweitig ausgeglichen werden. Unternehmen können sich so ein reines Gewissen kaufen, indem sie Kompensationsprojekte unterstützen. Kritiker sprechen in diesem Zusammenhang gerne von Greenwashing.

Umwelthilfe zweifelt Effekt von Apples Kompensationsprojekten an

Apple unterstützt nach eigener Aussage ein Aufforstungsprojekt in Paraguay und will damit die durch die Apple Watches entstandenen Emissionen ausgleichen. Bereits im Juli 2025 hatte das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass derartige Projekte nicht lange genug angelegt sind, um Produkte tatsächlich als CO2-neutral bezeichnen zu dürfen. Im konkreten Fall von Paraguay sind die Pachtverträge für 75 Prozent der Projektfläche nur bis 2029 gültig, unterstellt der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH). Das sei zu kurzfristig, um die Apple Watches als CO2-neutral einzustufen, befindet nun auch das Gericht und untersagt Apple die Werbung mit dem Label „CO2-neutral“.

Apple widerspricht Darstellung

Apple sieht das naturgemäß anders. Apples Produkte seien kohlenstoffarm designt und werden mit dem Einsatz sauberer Energie hergestellt. Bis 2030 will Apple klimaneutral sein, ein Vorhaben, welches unter diesen Vorwürfen leiden dürfte.

Über den Vorwurf des Greenwashings schrieb unser Kolumnist Dr-Marco in seiner Kolumne „Greenwashing oder echte Anstrengungen? Apples Umweltschutzbericht“ bereits vor zwei Jahren.

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Apple kann in Berufung gehen, muss seine Werbung in Deutschland bis dahin jedoch anpassen. Bei Zuwiderhandlung können pro Fall Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro fällig werden.

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