Die Deutsche Telekom muss StreamOn vorerst nicht einstellen. Der beliebte Dienst ist damit aber noch nicht dauerhaft gesichert. In der eigentlichen Rechtsfrage wurde noch keine Entscheidung getroffen.
StreamOn polarisiert: Kritiker werfen der Deutschen Telekom und anderen Anbietern von ZeroRating-Optionen wie Vodafone mit seinen Pässen vor, mit den Diensten die Netzneutralität zu gefährden, was zu einem langfristigen Mangel an Wettbewerb und weiterer Folge auch Innovation führen wird. Gerichtlich wird derzeit geklärt, ob Telekom und co. ihre Dienste in der aktuellen Form anbieten dürfen oder nicht. Die Bundesnetzagentur hat hierzu bereits eine Meinung: Im Prinzip ja, aber man müsste sie verbraucherfreundlicher und damit deutlich weniger profitabel anbieten, was die Telekom naturgemäß nicht erfreut. Dennoch waren die Gerichte dieser Auffassung zuletzt vollumfänglich gefolgt, Apfelpage.de berichtete.
Nun wurde entschieden, dass vorerst nichts entschieden ist.
StreamOn bleibt bis auf Widerruf
Die Bundesnetzagentur hat nun erklärt, dass StreamOn vorerst unverändert weiter angeboten werden darf. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat noch keine Entscheidung in der grundsätzlichen Frage der Rechtmäßigkeit des Angebots getroffen. Das führt dazu, dass eine bereits festgestellte Unzulässigkeit der Ausgestaltung, die mit einer Anordnung zu entsprechenden Nachjustierungen gipfelte, nicht vollstreckt werden kann.
Wann ein letztinstanzliches Urteil in dieser Sache fällt, ist offen. Bis dahin können die aktuell rund 1,9 Millionen Kunden weiter unbekümmert und ohne Belastung ihres Datenvolumens bei den immer zahlreicher werdenden Partnern von StreamOn streamen.
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