Die Bundesnetzagentur hat eine abschließende Einschätzung zur ZeroRating-Option StreamOn veröffentlicht. Demnach darf das Angebot zwar bestehen bleiben, muss aber im Interesse der Verbraucher ein wenig modifiziert werden. Eine derartige Entscheidung war bereits erwartet worden.
Die Tarifoption StreamOn, die es erlaubt, viele populäre Video- und Audiodienste zu nutzen, ohne dass sich das auf das monatliche inklusivvolumen auswirkt, ist in Teilen rechtswidrig, darf aber weiter angeboten werden, zu diesem abschließenden Schluss gelangte die Bundesnetzagentur am Ende eines monatelangen Prüfungsverfahrens. Zuvor hatte es bereits eine Zwischenstandsstellungnahme gegeben, die andeutete, dass das Angebot einige Aspekte aufweist, die unzulässig sein könnten. Die heutige Entscheidung bekräftigt dies.
StreamOn darf weiterleben, muss aber verbraucherfreundlicher werden
Wie die Regulierungsbehörde feststellte, ist das Angebot im Kern durchaus zulässig, doch muss die Telekom zum Wohle der Verbraucher nachjustieren. Das betrifft zum einen die Nutzung im europäischen Ausland. Hier steht StreamOn derzeit nicht zur Verfügung, muss es aber laut Entscheid der Bundesnetzagentur.
Weiterhin moniert die Behörde, dass die Videostreams gedrosselt werden und zwar alle, auch solche, die nicht Teil von StreamOn sind. Videostreams müssen in voller Auflösung angeboten werden, damit auch Dienste diskriminierungsfreien Zugang zu StreamOn haben, die eine höhere Auflösung benötigen. Mit dieser Entscheidung werde die Vielfalt im Internet gestärkt, so der Direktor der Bundesnetzagentur Jochen Homann.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Telekom hat nun Zeit bis März 2018, bevor ein Zwangsgeld verhängt werden kann.
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