Im vergangenen Jahr beschloss das EU-Parlament, Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobilfunkdiensten im EU-Ausland ab Mitte 2017 zu verbieten.
Einige Telekommunikationsanbieter fürchteten daraufhin, dass sich z.B. deutsche Kunden eine günstigere Karte aus dem Ausland besorgen könnten, die sie jedoch (fast) nur im Inland verwenden würden. Sie forderten daher die Einführung einer Fair-Use-Regelung, welche den Auslandsaufenthalt auf maximal 90 Tage begrenzen sollte. Diese Regelung wurde von Verbraucherschützern umgehend moniert, da sie die neu geforderte Freiheit zu sehr einschränke. Erasmus-Studenten, die im EU-Ausland studieren müssten sich im Studienland beispielsweise trotzdem eine lokale SIM-Karte besorgen.
Der aktuelle Entwurf stellt einen Kompromiss zwischen Verbraucherrechten und Brancheninteressen dar und zielt auf ein ausgeglichenes Verhältnis der In- und Auslandsnuzung. Wenn Kunden ihren Tarif wesentlich länger im Ausland benutzen als im Ursprungsland, können die Anbieter den Kunden warnen. Ist das Verhältnis zwischen Aus- und Inlandsnutzung zu ungleich in Richtung Ausland gewichtet, darf der Anbieter sogar Gebühren von maximal 4 Cent pro Minute, 1 Cent pro SMS und 0,85 Cent je Megabyte verlangen.
Teueres Gratis-Roaming?
Die europäische Regulierungssstelle (BEREC), deren Aufgabe es ist, die EU-Kommission zu beraten, hat inzwischen ein Gutachten erstellen lassen und warnt nun, dass uns die Abschaffung der Roaming-Gebühren langfristig teuer zu stehen kommen könnte.
Die Gutachter befürchten, dass die Mobilfunkanbieter ihre Kostenrisiken durch teurere Verträge kompensieren könnten. Alternativ sei denkbar, dass sie den Leistungsumfang von Flatrate-Tarifen oder die Investitionen in den Netzaufbau reduzieren könnten, um die Kosten zu kompensieren. Kunden, die selten ins EU-Ausland Reisen und daher kaum Vorteile von der neuen Regelung hätten, träfen diese Auswirkungen besonders hart.
Daneben fürchtet die Regulierungsstelle Wettbewerbsverzerrungen: Wenn die Regeln gegen Missbrauch nicht klarer definiert werden, könnten die Vorgaben in einzelnen EU-Ländern unterschiedlich umgesetzt werden.
Die EU-Kommission erklärte, das Gutachten sorgfältig zu prüfen und die finale Fassung bis spätestens zum 15 Dezember vorzulegen, um das Ziel, die Neuregelung bis Mitte 2017 umzusetzen, einzuhalten.
(via golem.de)
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