Home » Hardware » Ältere iPods und Apple TVs bald ohne Reparatur-Anspruch

Ältere iPods und Apple TVs bald ohne Reparatur-Anspruch

Einen Tag vor der angekündigten Keynote am 9. September wird Apple viele ältere Modelle auf den Status "obsolet" setzen. Das geht aus einem internen Dokument hervor, das 9to5Mac vorliegt.

Der Status bedeutet, dass für die Geräte weltweit in allen Apple Retail Stores und bei offiziellen Drittanbietern kein Anspruch auf Reparatur oder Hardware-Service mehr besteht.

Zu den Geräten zählen der originale Apple TV, der Mac mini (late 2009), Apples LED Cinema Display (24 Zoll), Apples Cinema Display (30 Zoll; Early 2007), die zweite und dritte Generation des iPod touchs, die dritte Generation des iPod shuffles, Generation 5 von iPod nano und der iPod classic.

Es ist gewöhnlich, dass die Geräte nach 5-7 Jahren obsolet werden. Apple führt dazu eine Liste auf der hauseigenen Webseite, die am 8. September erweitert werden dürfte.

-----
Willst du keine News mehr verpassen? Dann folge uns auf Twitter oder werde Fan auf Facebook. Du kannst natürlich in Ergänzung unsere iPhone und iPad-App mit Push-Benachrichtigungen hier kostenlos laden.

Oder willst du mit Gleichgesinnten über die neuesten Produkte diskutieren? Dann besuch unser Forum!

Gefällt Dir der Artikel?

 
 
Philipp Tusch
twitter Google app.net mail

8 Kommentare zu dem Artikel "Ältere iPods und Apple TVs bald ohne Reparatur-Anspruch"

  1. Apple Tom 31. August 2015 um 10:57 Uhr ·
    Bedeutet also: iPod Classic kaputt = in die Mülltonne damit ??
    iLike 0
    • YourMJKTube 31. August 2015 um 14:09 Uhr ·
      Als Relikt aufheben oder bei Ebay versteigern
      iLike 5
  2. . 31. August 2015 um 11:31 Uhr ·
    Heißt das, dass Apple für alle Produkte die da noch nicht als obsolet eingetragen sind Ersatzteile herstellt?
    iLike 1
    • Der Grenzgänger 31. August 2015 um 12:12 Uhr ·
      Davon ist auszugehen sonst können Sie die Reparatur und Garantiefälle nicht abwickeln
      iLike 6
  3. inu 31. August 2015 um 14:05 Uhr ·
    Das könnte ein Fall für die Verbraucherschutzzentralen sein: denn das, was obsolet ist, hat immer noch der Kunde als Eigentümer zu bestimmen. Nicht umsonst gibt es ein Gesetz, welches eine gewisse Mindestvorhaltzeit für Ersatzteile vorschreibt: meines Wissens nach beläuft sich diese auf wenigstens 10 (zehn) Jahre. Dieser -hoffentlich „nette“- Versuch von Apple unterstreicht mal wieder die wirklich grenzenlose Arroganz dieser Firma, welche unbedingt (vom User und Anderen) zu korrigieren ist! :-<
    iLike 2
    • Frank 31. August 2015 um 15:05 Uhr ·
      muss ich dir recht geben, ich mag zwar Apple, aber meines Wissens stimmt das mit den 10 Jahren. Zumindestens ist das bei uns so (Siemens). Wir müssen wenn ein Produkt ausläuft min. 10 Jahre Ersatzteile liefern können
      iLike 4
    • Lars 31. August 2015 um 18:26 Uhr ·
      Es gibt kein konkretes Gesetz hierfür. Allgemein ist anerkannt, dass die Pflicht zur Nachlieferung von Ersatzteilen aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (Paragraph 242 BGB) folgt. Über die Dauer besteht jedoch Uneinigkeit. Einige meinen, die Pflicht erstreckt sich über die gewöhnliche Lebensdauer eines Geräts. Was das für den Einzelfall bedeutet, müsste man schauen. Auf keinen Fall dürfte Apple aber die Pflicht treffen, für jedes noch funktionierende Einzelgerät Ersatzteile vorzuhalten. Also der Grundsatz „was obsolet ist, bestimme ich“ folgt hierfür leider wohl aus keinem Gesetz.
      iLike 3
  4. If0x 31. August 2015 um 16:56 Uhr ·
    Das du bevor es Obsolet ist hingehen könntest und ihn für vlt 100-150€ austauschen lassen kannst (sollte er kaputt sein) sobald er Obsolet ist geht dies nicht mehr
    iLike 4

Leider kann man keine Kommentare zu diesem Beitrag mehr schreiben.