Apple macht in der Schweiz minimale Zugeständnisse bei Apple Pay. Hintergrund ist eine Klage der Stiftung für Konsumentenschutz, stellvertretend eingereicht, um die Interessen der Betreiber von TWINT zu schützen. Das eigentliche Ziel der Kläger dürfte aber kaum erreicht werden.
In der Schweiz hat Apple sich bereiterklärt, einige kosmetische Änderungen an Apple Pay vorzunehmen, das dort bereits deutlich länger als in Deutschland genutzt werden kann. In der Alpenrepublik gibt es allerdings, ähnlich wie hier, auch bereits Lösungen der lokalen Banken. Eine davon heißt TWINT und sie steht auch iPhone-Nutzern zur Verfügung.
Die Schweizer Banken und Verbraucherschützer strebten aber ein Wettbewerbsverfahren gegen apple an, da Apple Pay TWINT in die Quere komme.
Apple passt Apple Pay ein wenig an
Wenn ein Kunde mit TWINT bezahlen wolle und sein iPhone in die Nähe eines Kassenterminals bringe, springe sofort Apple Pay an, so der Vorwurf. Dahinter versteckte sich aber eine ganz andere, wenn auch lange bekannte Forderung: Apple soll die NFC-Schnittstelle am iPhone öffnen, damit Drittanbieter, in diesem Fall die Banken, mit ihren eigenen Lösungen hinein können, so die Forderung.
Die deutschen Sparkassen fordern das auch, australische Banken hatten dieses Ansinnen ebenfalls, alle mühten sich vergebens. Das wird aller Wahrscheinlichkeit auch weiter so bleiben: Apple wird sicher keine anderen Anbieter mit dem NFC-Chip spielen lassen und die Kontrolle darüber behalten, es hat in der Schweiz aber eine Konzession gemacht.
Apple Pay wird nicht mehr starten, wenn der Kunde gerade mit TWINT bezahlen möchte, versicherte Apple dem Sekretariat der Schweizer Wettberwerbskommission.
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