Weil Apple gefundene iPhones eines Schweizer Fundbüros nicht entsperrt, können diese nicht weiterverkauft werden. Das Unternehmen Fundsachenverkauf aus Zürich zieht deshalb vor Gericht.
(Bild: Ellica / Shutterstock.com)
Normalerweise hat die Schweizer Firma Fundsachenverkauf.ch den Auftrag, gefundene Gegenstände zu verkaufen, sollte ihr Besitzer nach drei Monaten nicht auftauchen oder diesen als gestohlen melden. Dabei arbeitet das Unternehmen unter anderen mit den Schweizer Verkehrsbetrieben zusammen. Auch hunderte iPhones landen so Jahr für Jahr im Büro der Firma.
Das Problem: Seit iOS 7 sind Apple-Geräte fest mit dem iCloud-Konto verbunden. Nur der Besitzer kann diese Verbindung aufheben und so einen Weiterverkauf erst ermöglichen. Roland Widmer, Geschäftsführer von Fundsachenverkauf, hat daher stets bei Apple angefragt, ob sie die Handys von der sogenannten Aktivierungssperre befreien könnten. Das hat lange Zeit auch geklappt. Doch seit dem internen Umschwung in Sachen Sicherheit und Datenschutz, der unter anderem durch den Streit mit dem FBI in den USA angestoßen wurde, entsperrt Apple keine Handys mehr ohne richterliche Anordnung.
Apples Argument greift nicht
Apple verweist dabei auf den Datenschutz und fordert eine Original-Quittung des iPhones. Diese aber kann das Fundbüro natürlich ohne Besitzer nicht auftreiben. Roland Widmer wundert sich daher über Apples Verhalten. Schließlich werden alle Daten vom Gerät gelöscht. Mit der Polizei werde auch anhand der IMEI-Nummer geprüft, ob das iPhone als gestohlen gemeldet ist. Letztlich bestehe nur noch die Verbindung zum iCloud-Konto des ehemaligen Besitzers. Für Apple wäre es ein leichtes, diese aufzuheben. Er wäre sogar bereit, etwas für diesen Dienst zu bezahlen.
Kunden, die die iPhones kaufen, können mit ihnen wegen der Sperre nichts anfangen. Sie werfen Apple vor, die Aktivierungssperre extra nicht aufzuheben, damit sie gezwungen sind, neue Modelle beim Konzern zu kaufen. Auch in Sachen Umweltschutz sei dieses Verhalten von Apple daneben, schließlich dienen die zum Teil neuwertigen Handys nur noch als Ersatzteillager.
Gegenüber dem Verbrauchermagazin „Espresso“ verweist der Konzern dabei auf sein Recycling-Programm und betont, dass die iPhones nur nach richterlicher Anordnung entsperrt werden.
Widmer zieht vor Gericht
Roland Widmer hat daher eine Zivilklage beim Zürcher Friedensrichteramt wegen «Missachtung des Eigentumsrechts» eingereicht. Dieses sehe schließlich vor, dass Fundsachen ab einem Wert von 50 Franken nach drei Monaten wiederverkauft werden dürfen. Ein Termin ist bereits für morgen angesetzt.
Große Chancen darf sich Widmer aber nicht ausrechnen. Schließlich hat Apple selbst keinen Vertrag mit den neuen Eigentümern und muss die Nutzung der gefunden iPhones daher auch nicht gewährleisten. Es bleibt am Ende wohl alles beim alten: Gefundene iPhone werden für das Fundbüro nichts mehr wert sein.
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