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Sammelklage zu unzulässigen Taschenkontrollen: Richter stimmt Vergleich größtenteils zu

Gericht Symbolbild

Der Vergleich zur Beilegung einer Sammelklage gegen Apple hat nun die nötige Unterschrift eines Richters erhalten. Die Klage zielte auf Taschenkontrollen bei Mitarbeitern von Apple Retail Stores. Diese waren jahrelang durchgeführt worden und teilweise sehr zeitaufwendig ausgefallen. Apple-Mitarbeiter sahen hierin unbezahlte Arbeitszeit und hatten Recht erhalten.

Ein US-Gericht hat einem Vergleich zugestimmt, den klagende aktuelle und ehemalige Mitarbeiter von Apple mit dem Unternehmen geschlossen hatten. Er war aus einer Sammelklage im sogenannten Taschenkontrollenverfahren hervorgegangen. Apple hatte den Mitarbeitern zahlreicher Apple Stores in den Jahren 2009 bis 2015 verpflichtende Taschenkontrollen beim Verlassen ihres Arbeitsplatzes in einem Apple Retail Store auferlegt.

Zur Begründung hatte man stets erklärt, nur so den schwunghaften Diebstahl teurer Apple-Produkte aus den Läden wirksam verhindern zu können. Abseits des Umstands, auf diese Weise alle Mitarbeiter einem Generalverdacht auszusetzen, bedeuteten diese Kontrollen auch zusätzlich längere Arbeitstage. Wenigstens zwischen 15 und 20 Minuten verloren die Beschäftigten hier, in Einzelfällen konnte sich die zusätzliche Verweildauer am Arbeitsplatz aber auf eine Dreiviertel Stunde ausdehnen.

Richter stimmt Vergleich größtenteils zu

In einem Vergleich hatten die Kläger sich mit Apple darauf geeinigt, rund 17.000 aktuelle und frühere Mitarbeiter zu entschädigen. Gezahlt müssen ausstehende Gehälter in Höhe von knapp 30 Millionen Dollar, Apfelpage.de berichtete. Der zuständige Richter William Alsup unterschrieb nun den Vergleich, wenn auch mit einigen Bauchschmerzen.

Die Vereinbarung sei nicht perfekt, so solle etwa das Verlassen der Sammelklage erleichtert und auch per elektronischer Abmeldung ermöglicht werden, insgesamt sei es jedoch unter den gegebenen Umständen das beste für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so der Richter. Die endgültige Genehmigung nach Abschluss der nötigen Anpassungen wird am 07. Juli erwartet.

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Roman van Genabith
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2 Kommentare zu dem Artikel "Sammelklage zu unzulässigen Taschenkontrollen: Richter stimmt Vergleich größtenteils zu"

  1. Dani H 30. Dezember 2021 um 16:19 Uhr ·
    Da will ich gar nicht wissen, wie viel meiner Freizeit ins Geschäft fließt, wenn es heißt mal das Auto aufräumen/putzen und auch Besprechungen mit dem Chef … teilweise will man nur kurz Ihn auf denn aktuellen Stand bringen und dann quatscht man schon ne halbe Stunde. Aber Ende Arbeitszeit ist ja auch auf der Baustelle und nicht in der Firma. Will ja kein Kunde zahlen
    iLike 1
    • CarstenB. 30. Dezember 2021 um 17:39 Uhr ·
      Dann solltest Du den Job wechseln. Ich arbeite nicht umsonst. Und richtig so das Apple jetzt zahlen darf.
      iLike 10

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