Erst Anfang des Jahres schockte DAZN, indem man die monatlichen Gebühren für Neukunden von 14,99€ auf 29,99€ verdoppelte. Diese Preiserhöhung gilt nun auch für Bestandskunden, das hatte sich bereits angedeutet.
Auch Bestandskunden werden nun zur Kasse gebeten
Mit der damaligen Preiserhöhung räumte sich DAZN das Recht ein, die Preise zum 01. August 2022 erneut anzupassen. Diese Option setzt DAZN schon um und verschickt entsprechende Information an seine Bestandskunden und informiert diese über die Erhöhung der Preise. Wer ein laufendes Abonnement zu den alten Preisen hat, muss ab dem 01. August 2022 deutlich tiefer in die Tasche greifen: Das monatliche Abo wird dann mit 29,99€ berechnet, das Jahresabo kostet dann satte 274,99€.
Hatte sich gestern bereits angedeutet
Die satte Preiserhöhung für Bestandskunden kommt wenig überraschend. Erst gestern aktualisierte der Streaming-Anbieter seine FAQ, als man die neue Streaming-Qualität ankündigte. Apfelpage berichtete über diesen Vorgang. Hierbei erklärte man, spätestens 30 Tage vor Einführung neuer Preise darüber zu informieren.
Masse statt Klasse
Die letzte Preiserhöhung von DAZN ist nur das vorläufige Ende eines gänzlich gescheiterten Eingriffs des Bundeskartellamts zur Diversifizierung der Übertragungsrechte. Wir erinnern uns kurz: Damals untersagte das Bundeskartellamt der DFL, die Übertragungsrechte an nur einen Anbieter (Sky) zu vergeben. In Summe sorgt dies nun dafür, dass Kunden, wenn sie alle Spiele sehen wollen, deutlich tiefer in die Tassche greifen müssen.
DAZN erkannte seine Chance und investierte massiv in die Rechte und baute sein Angebot beständig aus. Laut eigenen Angaben werden über 8000 Sportevents pro Jahr übertragen, darunter auch fast alle Spiele der Champions League. Qualitativ ist das aber eher überschaubar, was zumindest das Bild angeht. Man ist so generös und liefert nun sukzessive Full HD aus. Auch die beständige Vergrößerung des Experten-Teams wird kritisch gesehen. In S
5 Gedanken zu „Preiserhöhung: DAZN langt auch bei Bestandskunden kräftig zu“
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