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Neues EU-Roaming beendet nicht alle Roaminggebühren

EU Roaming wird abgeschafft

Spätestens ab 15. Juni gilt für Reisende im EU-Ausland die Devise „Roam like home“. Zu diesem Datum wird endlich die seit 2015 beschlossene Abschaffung der Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobilfunkdiensten im EU-Ausland umgesetzt.

Aus Sorge, deutsche Kunden könnten sich günstigere Karten im Ausland besorgen, die sie (fast) nur im Inland benutzen würden, forderten die Mobilfunker sogenannte Fair-Use-Regelungen, die Höchstgrenzen der Auslandsnutzung festlegen. Der Grund: Nutzt ein Kunde das Netz eines ausländischen Unternehmens, muss sein Anbieter dafür an das ausländische Unternehmen eine Gebühr zahlen. Diese wurden früher in Form von Roaming-Gebühren an den Kunden weitergegeben, doch das ist nun untersagt.

Weiter erlaubte Roaming-Gebühren

Ein erster Entwurf sah eine Auslandsnutzung von maximal 90 Tagen vor, wobei sich der Nutzer alle 30 Tage im Ursprungsland „einbuchen“ müsste. Er wurde von Verbraucherschützern stark kritisiert, weil er die geforderte neue Freiheit zu sehr einschränkte. So würden Studenten im Auslandssemester nach diesem Entwurf beispielsweise nicht von dem Gesetz profitieren.

Der Folge-Entwurf war wesentlich freier gestaltet: Statt einer strengen Begrenzung können die Anbieter ihre Kunden warnen, wenn sie den Tarif wesentlich länger im Ausland benutzen als im Ursprungsland. Ist das Verhältnis zwischen Aus- und Inlandsnutzung zu ungleich in Richtung Ausland gewichtet, darf der Anbieter sogar Gebühren verlangen. Diese liegen bei maximal 4 Cent pro Minute, 1 Cent pro SMS und 0,85 Cent je Megabyte.

Tarife, die bereits einen Roaming-Bestandteil enthalten, müssen von den Anbietern zum 15. Juni aktualisiert werden, erklärt ein anbieterunabhängiges Portal im Roaming-Ratgeber des Unternehmens.

Auch Großhandelsgebühren für Mobilfunkanbieter gedeckelt

Damit die Mobilfunker durch die neuen Gesetze nicht allzu sehr ins Minus geraten, hat die EU außerdem die Gebühren im Großhandel gedeckelt: Die Obergrenzen liegen bei 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent pro SMS. Für Datenvolumen sinken diese Grenzen schrittweise von vorerst 7,70 Euro pro Gigabyte ab dem 15. Juni auf schließlich 2,50 Euro pro Gigabyte ab dem 1. Januar 2022. Dieser Kostendeckel liegt etwa 90 Prozent unter den aktuellen Begrenzungen.

Wie man sieht, machen die Kosten für das Internetvolumen einen Großteil der Roamingkosten aus. Der in Österreich beheimatete Anbieter Hot bietet seinen Kunden beispielsweise für 9,90 Euro im Monat 1000 SMS oder Minuten sowie 4 Gigabyte Datenvolumen. Selbst bei den auf 7,70 Euro pro Gigabyte gedeckelten Großhandelspreisen müsste der Anbieter also über 30 Euro Roaming-Gebühren bezahlen, wenn ein Kunde das gesamte Volumen im Ausland aufbraucht.

Daher sehen die Fair-Use-Regelungen auch eine Begrenzung des Datenvolumens vor, die vermeiden sollen, dass Mobilfunkanbieter in solchen Fällen allzu hohe Verluste schreiben. Mit einer eigens von der EU erdachten Formel lässt sich errechnen, wie viel Inklusiv-Volumen man im Ausland nutzen darf:

Datenvolumen [GB] = (Nettopreis des Tarifs [€] / Einkaufspreis für Mobilfunker im Ausland [€/GB]) * 2

Der Nettopreis (also der Preis ohne Mehrwertsteuer) errechnet sich wie folgt:

Nettopreis = Bruttopreis / ((100 + Steuersatz [DE: 19; AT: 20][%]) / 100)

Für den Beispiel-Tarif würde das bedeuten:

Nettopreis = 9,90 / ((100 + 20) / 100) = 8,25 €

→ Datenvolumen = (8,25 [€] / 7,70 [€/GB]) * 2 = 2,14 GB

Der Kunde hätte also einen Anspruch auf 2,14 der 4 Gigabyte Inklusiv-Volumen. Der Anbieter zahlt dabei doppelt so viel, wie er netto einnimmt. Da man den Vertrag jedoch zum überwiegenden Teil des Jahres im Inland nutzen muss, können diese Kosten höchstens ein halbes Jahr lang anfallen, sodass er bei extremer Auslandsnutzung unterm Strich zwar keine Gewinne, aber auch kaum Verluste einfahren würde. Hinzu kommen natürlich noch die Kosten für Gespräche, SMS und die Nutzung im Inland. Beschert die Regelung dem Anbieter mehr als 3 Prozent Verlust, erlaubt ihm eine „Tragfähigkeitsklausel“, auch weiterhin Roaming-Gebühren zu erheben. Hot-Chef Krammer kann sich vorstellen, diese Regelung zu nutzen; er hofft aber, dass die EU-Kommission noch eine bessere Lösung präsentiert.

Teueres Gratis-Roaming

Roaming-Gebühren galten als beliebte Einnahmequelle im gesättigten Mobilfunkmarkt. Gutachter der europäischen Regulierungsstelle (BEREC) erwarten, dass die Mobilfunkanbieter ihre Roaming-Kosten auf die Grundgebühren aller neuen Verträge umlegen, da sie diese nun nicht mehr den einzelnen Kunden in Rechnung stellen dürfen, welche die Kosten verursachen. Dadurch werden Mobilfunkverträge vermutlich generell teuerer. Dabei sind die Mobilfunkpreise in Deutschland ohnehin bereits sehr hoch. Die Fusion von E-Plus und Telefónica hat den Wettbewerb zusätzlich reduziert.

Für Bestandskunden erwarten die Marktriesen Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone laut heise.de keine zusätzlichen Kosten. In den meisten Tarifen seien die Roamingkosten bereits berücksichtigt.

Alternativ könnten die Anbieter Leistungen aus den Tarifen streichen, doch danach sieht es bislang nicht aus. Der Trend geht er dazu, den hohen Preis zu halten und mit mehr Leistung zu rechtfertigen, selbst wenn Kunden diese Leistungen eigentlich gar nicht benötigen.

Reine LTE-Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen können hingegen nicht im Ausland genutzt werden. Und auch für normale Handyverträge haben einige Anbieter Roaming in ihren neuen Tarifen generell ausgeschlossen. Außerhalb der Landesgrenzen ist es dann nicht mehr möglich, sich in ein ausländisches Netz einzubuchen. Statt EU-weites „Roam like Home“, genießen Kunden dieser Anbieter im Urlaub künftig einfach ihre Ruhe oder die günstigeren Konditionen ausländischer Provider. Das sich die Preise dadurch europaweit angleichen ist jedoch nicht abzusehen.

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Marcel Gust
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22 Kommentare zu dem Artikel "Neues EU-Roaming beendet nicht alle Roaminggebühren"

  1. Caotica 28. März 2017 um 14:35 Uhr ·
    Also keinen günstigeren Vertrag bei einem ausländischen Anbieter. Naja, mir war schon klar, dass unsere Anbieter einen Weg finden, weiterhin vollkommen überteuerte Preise zu verlangen.
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    • Nighty 28. März 2017 um 15:02 Uhr ·
      Naja, im Endeffekt ist es auf Dauer günstiger. Denn, wenn du einen ausländischen Tarif abschließt und diesen nur in Deutschland nutzt (Telekom zum Beispiel) dann stellt die Telekom das dem Ausländischen Anbieter in Rechnung. Sprich der ausländische Anbieter könnte irgendwann die Preise nicht mehr halten.
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      • helios 28. März 2017 um 18:24 Uhr ·
        Aber das ist doch gerade der Witz. Ob nun ein ausländischer oder Telekom-Kunde 1GB verbraucht, es ist doch technisch kein Unterschied. Nur die Bürokratie, es vom ausl. Netzbetreiber finanziell einzutreiben, kostet. Und generell ist es doch bemerkenswert, wie immer wieder der gemeinsame europ. Markt hochgelobt wird, aber wenn es mal um handfeste Vorteile für normale Bürger geht, werden wieder die Schranken hochgezogen. Und das, obwohl sich die EU noch vor kurzem für die >komplette< Abschaffung des Roamings selbst gelobt hat.
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      • Nighty 28. März 2017 um 19:10 Uhr ·
        Helios, schnelles Geld kostet aber Geld. Oder möchtest du mit einem Telekom Tarif ins Ausland reisen und dann nur „E“ empfangen? Die Infrastruktur kostet Geld und alles andere ebenfalls. Glaub mir die deutschen wären die ersten die sich günstige Tarife holen würden, aber sich gleichzeitig wundern warum unsere Netze nicht ausgebaut werden.
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    • Devil97 28. März 2017 um 18:51 Uhr ·
      In jedem solcher Beiträge kommt als immer der erste Kommentar mit „überteuert“. Ihr schlauberger solltet mal überlegen woher die Preise kommen, denn Mondpreise.sind das „leider“ trotzdem nicht. Das Wort überteuert ist in meinem Wortschatz schon fast zum Unwort des Jahrzehnts geworden, weil Die einfachsten Menschen immer so gaaaaanz genau wissen was etwas kosten muss. Verstehe nicht warum sie nicht alle selbstständig sind und selber Dienste an den Mann bringen.
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      • IFön 28. März 2017 um 19:45 Uhr ·
        Dann erklär mir bitte, warum ein in österreich ansässiger Mobillfunkanbieter so wenig für die o.g. Dienstleistungen verlangen kann und die dt. Telekom und Konsorten so viel verlangen? Ich habe jetzt nicht gegoogelt, ob Hot eine Tochtergesellschaft von den großen ist oder ein eigener Anbieter, aber bei uns ist zB Congstar auch nicht besser dran.
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  2. gast22 28. März 2017 um 14:50 Uhr ·
    Bürokraten, nichts anderes. Und natürlich Lobby. Wir sind die gemolkenen Kühe. Früher kostete eine SMS über 20 Pfennig – bei Kosten um die 2,3 Pfennig. Als das nicht mehr ging kam das Roaming. Was kommt als nächstes? Wenn im Ausland die Gebühren billiger als bei uns sind (und da gibt es eine Reihe von ausländischen Anbietern), dann machen unsere doch was „falsch“. Sie wollen einfach nicht auf ihre Gewinne verzichten. Und solange der deutsche Michel bezahlt, z.B. im besten Netz (ha ha – ist auch nur Promotion – Trick, um höhere Gebühren zu verlangen) ist doch alles gut. Ausländische Konkurrenz?? Wollen wir nicht. Es ist doch letztlich egal, ob ein Kunde oder ein Mobilkonzern im Ausland Gigabytes einkauft und diese nutzt. Bei günstigeren ausländischen Anbietern sparen unsere „Bestes-Netz-Firmen“ doch. Und da die sogar Großabnehmer wären würden eher noch Mengenrabatte herausspringen. Habe das ungetrübte Gefühl, dass wir hier verarscht werden. Ebenso wie „Datenautomatik“ oder „bis 16.000“ bezahlen, aber nur „2000“ bekommen (wie in meinem Fall bei er Telekom im Festnetz). Dafür dürfen dann die Herren sich feiern lassen und ordentlich Provisionen einfahren, weil sie die Leute ja so toll beschissen haben. Schlimm: Die Politik macht mit!
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    • inu 28. März 2017 um 21:03 Uhr ·
      Ganz genauso ist es, Gast22.
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  3. Jo 28. März 2017 um 15:11 Uhr ·
    „Tarife, die bereits einen Roaming-Bestandteil enthalten, müssen von den Anbietern zum 15. Juni aktualisiert werden“ Was heißt das konkret? Ich habe einen Telekom-Tarif, bei dem die Auslandsnutzung dabei ist. Vorteil ist hier vor allem auch, dass die Schweiz mit abgedeckt ist. Was soll nun von den Anbietern aktualisiert werden?
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    • Marcel Gust 28. März 2017 um 22:39 Uhr ·
      Wenn du explizit für Roaming-Vorteile zahlst, muss der Vertrag geändert werden, weil du für das Roaming ab 15.06.2017 ja grundsätzlich nicht mehr extra zur Kasse gebeten werden darfst (außer in den genannten Fällen).
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      • Mimijet 30. März 2017 um 09:16 Uhr ·
        Das ist ja interessant. Seit letztem Jahr wurden die Magenta Tarife um 5€ erhöht. Das bedeutet also 60€ im Jahr für Roamingkosten, die ich gar nicht jeden Monat nutzen kann. Sie müßten also gestrichen werden? Prima, dann werde ich mich mal erkundigen.
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  4. Jabada 28. März 2017 um 15:27 Uhr ·
    Eine Frage, was ist denn ein ,,normaler“ Handyvertrag. Also meint man damit einen Vertrag ohne Internet mit dem man lediglich in der Flat telefonieren und SMS schreiben kann oder darf jeder Anbieter in jeden Handyvertrag jetzt reinschreiben, dass Roaming nicht im Vertrag mit inbegriffen ist?
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    • Marcel Gust 28. März 2017 um 22:42 Uhr ·
      Der Satz davor bezog sich auf reine Datentarife, mit denen man nicht telefonieren kann. „Normale“ Handyverträge meinen entsprechend solche, die auch Handyfunktionen wie Telefonieren und das Schreiben von SMS ermöglichen.
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  5. Herminator 28. März 2017 um 15:36 Uhr ·
    Willkommen im freien Europa! Einfach nur lächerlich was hier passiert! Protektionismus wo es nur geht! Kein Wunder, daß uns das Silicon Valley in allen zukunftsträchtigen Bereichen den Rang abläuft. Roaming Gebühren sind ein Anachronismus aus dem letzten Jahrtausend und durch NICHTS begründbar!
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    • Jo 28. März 2017 um 15:50 Uhr ·
      Was für ein unsinniger Beitrag. Das „Silicon Valley“ hat mit Mobilfunktarifen schon mal gar nichts zu tun und wenn du in die USA schaust und merkst, dass der Angerufene auch immer „zahlt“ (meist in Form von Freiminuten), nenne ich das alles nur nicht fortschrittlich…
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      • . 28. März 2017 um 16:19 Uhr ·
        Es gibt auch unsinnige Kommentare .
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      • Herminator 29. März 2017 um 14:02 Uhr ·
        Es muss nicht jeder den Sinn verstehen.Ist durchaus möglich, dass der dem Einen oder Anderen verborgen bleibt. Unsinnig ist dann eher der Kommentar, der nun wirklich gar nichts zum eigentlichen Thema bringt. Aber muss ja auch nicht sein. Hauptsache gepostet….
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  6. inu 28. März 2017 um 20:59 Uhr ·
    „Alternativ könnten die Anbieter ((für Bestandskunden)) Leistungen aus den Tarifen streichen, …“: das glaube ich nicht, denn: Pacta sunt servanda – Verträge sind zu bedienen, und einer (negativen) Änderung meines vertraglich zugesicherten Leistungsumfangs müßte ich als Kunde zustimmen. Natürlich könnte der Anbieter von sich aus irgendwann den Vertrag kündigen, aber dann riskiert er, Kunden endgültig zu verlieren …
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    • Marcel Gust 28. März 2017 um 22:46 Uhr ·
      Der Satz davor, der sich auf Bestandskunden bezieht wurde erst relativ spät – vielleicht etwas unglücklich – an dieser Stelle eingefügt. Das Streichen von Leistungen bezieht sich natürlich auf Neuverträge, die künftig entweder teurer oder eben schwächer werden könnten. Letzteres scheint unwahrscheinlicher zu sein.
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    • Herminator 29. März 2017 um 14:08 Uhr ·
      Reicht es nicht wenn die AGB’s /Vertragsteile per Mitteilung geändert werden würden? Üblicherweise wird dann doch per „Nichteinspruch“ die Zustimmung eingeholt. Es besteht dann zwar ein Sonderkündigungsrecht, bzw. die Möglichkeit auf den alten Bedingungen zu beharren, nur ist sicherlich ein Großteil der Kunden zu bequem dazu.
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  7. Jotter 29. März 2017 um 20:05 Uhr ·
    Die Betrüger Firmen nehmen uns aus wie die Weihnachtsgänse! Egal was die EU sich ausdenkt, diese Gauner finden immer niederträchtig neue Gründe Tarife einseitig und völlig zu Unrecht zu ändern!
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  8. Jan T. 9. Juli 2017 um 23:16 Uhr ·
    Wie sieht das mit Erhöhung der Preise für die Tarife aus? War das nicht eigentlich untersagt?
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