Im Zuge der neuen Mehrwertsteuer-Regelungen im App- und iTunes Store hat Apple zum Jahreswechsel auch seine Geschäftsbedingungen angepasst. Ab sofort wird nicht mehr nach dem Steuersatz von Luxemburg (früher 15 Prozent; jetzt 17 Prozent / Danke Eric), sondern hierzulande nach dem deutschen Steuersatz (19 Prozent) gerechnet. Entwickler bekommen dadurch eine geringere Gewinnausschüttung, könnten das aber durch Preiserhöhungen ausgleichen.
iTunes- und App Store Nutzer müssen nun die neuen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Hinzugekommen ist schlicht dieser Hinweis:
Sie sind damit einverstanden sämtliche Rechnungen in einem elektronischen Format, einschließlich E-mail, zu erhalten.
Künftig wird beim Kauf also per Mail eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer an den Kunden verschickt, bisher waren das lediglich Belege.
Das setzt voraus, dass ihr in eurem iTunes Konto den richtigen Wohnsitz eingegeben habt. So heißt es: „Mit der Nutzung des iTunes Store für Deutschland geben Sie Deutschland als Wohnsitzland zu Steuerzwecken an.“ Wer als Österreicher oder Schweizer bisher also den deutschen Store genutzt hat und die Ausgaben steuerlich geltend machen will, sollte sich besser auf den lokalen Laden umorientieren.
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