12. November 2014

Philipp Tusch

Klage zugelassen: iMessage-Bug kann zu Schadensersatz führen

Ein Fehler im iMessage-Programm von Apple beschäftigt nun ein US-Bezirksgericht. Dieses hat jetzt entschieden, dass eine Schadensersatzklage gegen Apple durchaus zuzulassen ist.

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Es geht dabei konkret um einen Fehler, mit dem ein Nutzer nach dem Wechsel vom Apple-System iOS zu einem anderen System keine SMS mehr empfangen kann, wenn diese von anderen Nutzern von iMessage kamen. Adrienne Moore – die Klägerin – wirft Apple vor, man habe damit das Vertragsverhältnis mit Verizon Wireless entsprechend gestört und damit gegen das in Kalifornien geltende Wettbewerbsrecht verstoßen.

Mit iMessage kann man seit dem Jahr 2011 auch via WLAN oder andere Datenverbindungen Nachrichten versenden. Die Nutzer werden anhand der Mobilfunknummer identifiziert. Trotz der Deaktivierung des Dienstes kann es vorkommen, dass Nutzer SMS nicht erhalten, wenn diese von iMessage abgeschickt werden. Der besondere Witz daran: Dem Absender wird dennoch mitgeteilt, die Nachricht sei angekommen. In der Klage behauptet Moore, Apple habe das Problem gekannt, es aber nicht publik gemacht.

Obwohl Apple erst kürzlich ein Tool gegen das Problem online stellte, will sie Schadensersatz und die Klage zudem als Sammelklage durchsetzen. Somit könnten auch andere Betroffene von dem Urteil profitieren.

(via 9to5Mac)

21 Gedanken zu „Klage zugelassen: iMessage-Bug kann zu Schadensersatz führen“

  1. Werden die Nutzer nicht eher durch ihre AppleID identifiziert (statt durch die Mobilfunknummer)? Denn wie sollte sonst iMessage auf einem iPod touch bzw iPad (Wifi) funktionieren? ..
  2. Also wenn ich iMessage abmelde, bin ich erstens auch beim iPad abgemeldet und bekomme auch SMS Nachrichten. Wenn man sich nicht abmeldet, ist es logisch das man anderen Nutzern noch als iMessage-User angezeigt wird.
  3. darf ich Nokia / Ericsson und andere nun auch verklagen, weil die SMS von damals unwiederbringlich verschwunden sind? >sarkasmus aus

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