Gericht Symbolbild

21. November 2018

Roman van Genabith

iMessage darf weiter iMessage heißen: Deutsche Klage vorerst gescheitert

Apple muss iMessage vorerst nicht umbenennen. Das LG Braunschweig sah keine Verwechselungsgefahr mit dem Namen einer deutschen Firma aus der Nähe von Berlin, die unlängst gegen Apple geklagt hatte. Ist die Sache damit vom Tisch?

Apple wird häufig verklagt, oft wollen Patenttrolle dem Unternehmen Geld abtrotzen. Diese Unternehmen kaufen Patente auf, ohne in nennenswertem Umfang eigene Dienste oder Technologien zu entwickeln.

Bei e*Message ist das anders. Das Unternehmen, das mit vollem Namen e*Message Wireless Information Services Deutschland GmbH heißt, hat vor Jahren die diversen Dienste des zusammenbrechenden Funkruf-Marktes in Deutschland gekauft und konsolidierte sie.

Cityruf, Skyper, Quix und co. werden seither von e*Message betrieben, von Endkunden aber längst nicht mehr eingesetzt. Mit dem Siegeszug der Handys hat sich der Anwendungsbereich der Pager in spezielle Kundengruppen verlagert. Die passiven Funkmeldeempfänger werden etwa nach wie vor von Feuerwehren, Krankenhäusern oder im Wach- und Schließgewerbe eingesetzt, denn sie haben neben ihrer begrenzten Funktionsvielfalt einen unschlagbaren Vorteil: Die Netzabdeckung ist um Längen besser als im Mobilfunk, die Pager empfangen auch im tiefsten Wald oder im Keller und brauchen kaum Strom. Nun hatte das Unternehmen Apple verklagt.

Der Vorwurf: e*Message und iMessage können leicht verwechselt werden. Die Richter sahen es anders.

Kein schutzfähiger Name

Die von e*Message angebotenen Dienste richten sich an ein Fachpublikum und nicht an den Endkunden wie iMessage, stellten die Braunschweiger Richter fest. Außerdem seien die Dienste kaum vergleichbar. Ferner sei auch durch die abweichende Aussprache von iMessage und e*Message im Deutschen eine Verwechselungsgefahr nicht gegeben.

Zudem werde das e verschiedenen auf elektronischer Basis genutzten Geräte wie etwa dem eBook vorangestellt und könne so als eine Art beschreibendes Suffix gesehen werden.

Es ist unklar, ob e*Message wirklich Angst hatte, mit iMessage verwechselt zu werden oder schlicht ein wenig auf Apples prallen Geldbeutel geschielt hatte.

Die Affäre ist auch noch nicht ganz ausgestanden. Der Kläger kann in Berufung gehen.

9 Gedanken zu „iMessage darf weiter iMessage heißen: Deutsche Klage vorerst gescheitert“

  1. Ja Deutschland. Ein echtes Unternehmen kommt mit der Klage nicht durch und in Amerika gewinnen patenttrolle wo man genau weiß das die nur Geld machen wollen

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