Disney+ wird von der Verbraucherzentrale Brandenburg vor Gericht gebracht. Hintergrund ist eine Klausel in den AGB des Streaminganbieters. Sie erlaubt dem Betreiber, Preise ohne Nennung konkreter Gründe zu erhöhen, Netflix war mit einer ähnlichen Formulierung bereits in juristische Schwierigkeiten geraten.
Disney+ gehört zu den eher günstigeren Anbietern von Streamingdiensten – noch, denn in Zukunft stehen wohl einige Preiserhöhungen an, die in den USA bereits angekündigt worden sind, Apfelpage.de berichtete.
Für Deutschland werden die Preise zwar nicht umgehend nachgezogen, wie Disney auf Anfrage erklärte, früher oder später werden die Gebühren aber wohl so oder so steigen.
Ein Grund für steigende Kosten ist in der EU ein Plan der EU-Kommission, der die Anbieter von Internetdiensten an der Entwicklung und Verbesserung von Internetanbindungen kostenmäßig beteiligen möchte. Diese Zusatzkosten würden dann unter Garantie umgehend an die Endkunden weitergereicht.
Disney+ hat unzulässige Klausel in den Geschäftsbedingungen
Während die Verbraucherzentrale die EU-Kommission aufrief, dieses Vorhaben umgehend näher zu erläutern, um wirtschaftliche Nachteile für Verbraucher abzuwenden, hat sie Disney+ zunächst dennoch vor Gericht gebracht. Der Grund ist eine Formulierung in den AGB, die es Disney erlaubt, Preise ohne weitere Erklärungen zu erhöhen.
Eine solche Preisgestaltung sei unzulässig. Gestiegene Preise müssen zwingend durch ein verändertes Marktumfeld oder limitierende Faktoren begründet sein und dürfen nicht primär der Gewinnoptimierung dienen, so will es das Gesetz. Disney wollte auf eine entsprechende Aufforderung allerdings keine Unterlassungserklärung abgeben, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg in einer entsprechenden Mitteilung erklärt, so ist nun eine Klage vor dem LG Potsdam anhängig.
6 Gedanken zu „Disney+ von Verbraucherzentrale verklagt: Preiserhöhung laut AGB-Klausel unzulässig“
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