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Datenweitergabe: Verbraucherschützer mahnen WhatsApp ab

Shortnews: Die Ende August eingeführte Datenweitergabe von WhatsApp an das Mutter-Unternehmen Facebook rückt in den Fokus der Datenschützer. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat WhatsApp wegen seiner geänderten Geschäftsbedingungen abgemahnt.

whatsapp (1)

WhatsApp hatte angekündigt, in Zukunft Telefonnummern seiner Nutzer an Facebook weiterzugeben, um die Werbung für die Nutzer des Netzwerks zu optimieren. Der Datenweitergabe im Konkreten können die Anwender nicht widersprechen, nur den Nutzen zu Werbezwecken verhindern.

Der Verband kritisiert nun, dass WhatsApp die Einwilligung der Nutzung der Daten standardmäßig aktiviert hat. Im Normalfall müsste der Nutzer aber selbstständig sein Okay dafür geben:

Darüber hinaus nutzt WhatsApp eine voreingestellte Einwilligungserklärung, damit Facebook die Daten auch für Werbung nutzen darf. Diese ist nach Ansicht der Marktwächterexperten rechtswidrig. Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt. Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr OK dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden.

Zudem sieht der Verband auch Nutzer betroffen, die weder WhatsApp noch Facebook verwenden. Der Konzern behält sich laut dem VZBV nämlich das Recht vor, dass Adressbuch der Nutzer auf die eigenen Server hochzuladen, um zu prüfen, wer WhatsApp bereits nutzt oder nicht. Dies halten die Datenschützer für unzulässig.

Der VZBV hat das Unternehmen daher abgemahnt. Bis zum 21. September 2016 hat WhatsApp Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die AGB zu ändern. Passiert das nicht, prüfen die Marktwächterexperten eine Klage.

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Robert Tusch
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21 Kommentare zu dem Artikel "Datenweitergabe: Verbraucherschützer mahnen WhatsApp ab"

  1. gresh 19. September 2016 um 12:33 Uhr ·
    Ist ja schön, doch wird etwas passieren? Die Marktmacht von WhatsApp, bzw. Facebook ist groß…
    iLike 21
    • Segafredo 19. September 2016 um 13:37 Uhr ·
      Ich hoffe doch. Es ist schon sehr dreist, was Facebook und Co so machen. Meine Telefon Weitergabe soll nur der Besitzer der Telefonnummer weitergeben. Beim Telefonbuch muss ich als Nummern-Inhaber such zustimmen. Sonst könnte ja jeder Telefongesellschaft dieser einfach an Telefonbuch Verlage weiter verkaufen bzw. weitergeben. Wenn ich bei Worts App zustimme, dass meine Telefonnummer auf dem Server gespeichert werden darf, so ist das o. k. Dann kann WhatsApp oder Facebook mit den Telefonnummern, die auf dem Service gespeichert worden, abgleichen
      iLike 10
      • Segafredo 19. September 2016 um 13:39 Uhr ·
        Whatsapp nicht Worts App. Alle weiteren Fehler sind Siri geschuldet ?
        iLike 2
    • Sepp 19. September 2016 um 14:17 Uhr ·
      Die Marktmacht liegt nur an den „dummen“ Verbrauchern. Diese haben in der Regel keine Ahnung was im Hintergrund passiert. Von 10 % der Nutzer die Wissen was passiert ist es 99% egal bzw. Zu faul etwas zu unternehmen. Man darf es kaum glauben aber ich lebe noch auch ohne Facebook und co
      iLike 12
    • Os 19. September 2016 um 16:53 Uhr ·
      Ich nutze fast ausschließlich IMessage
      iLike 1
      • Flo 19. September 2016 um 18:00 Uhr ·
        Praline?
        iLike 0
  2. Devil97 19. September 2016 um 12:35 Uhr ·
    Und ewig grüßt das Murmeltier . Letzteres ist doch die Standartzustimmung um überhaupt zu sehen welche Kontakte auch whatsapp haben
    iLike 4
    • Sepp 19. September 2016 um 14:20 Uhr ·
      Der 19 jährige Teufel spiegelt so ziemlich unsere heutige Gesellschaft wieder
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    • Jepp 19. September 2016 um 15:08 Uhr ·
      Standart? Was ist das?
      iLike 1
    • inu 19. September 2016 um 15:39 Uhr ·
      1. Standar d zustimmung; 2. nach Standardzustimmung und … zu sehen, sind Kommata zu setzen: Nebensätze werden durch Komma(ta) getrennt 3. Du heißt einer (standardmäßigen) Zustimmung zur Analyse von (Deinen) Kontaktdaten gut, ja? Gilt das auch für (Deine) anderen Daten, also: Bankdaten, Paßwörter, Lebenslauf, usw., usw., siehe Deine eigene Begründung??: dann wäre Dir wohl nicht mehr zu helfen. …
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  3. Heinz 19. September 2016 um 12:59 Uhr ·
    Nach deutschem Recht darf man Adressdaten nicht ohne Einwilligung desjenigen von dem die Adressdaten sind, weitergeben. Ob die Weitergabe an WA nur der Telefonnummer noch legal ist, weiß nicht. Auf alle Fälle darf WA nach europäischem Recht nicht das komplette Adressbuch laden, bzw. hier macht sich sogar jeder WA Nutzer strafbar.
    iLike 9
  4. Jotter 19. September 2016 um 13:24 Uhr ·
    Recht so. Whats App Verbot erlassen.
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  5. Abc 19. September 2016 um 13:32 Uhr ·
    Ich hasse whats App und Facebook wie die Pest!!! Jeder MUSS es haben und NIEMAND löscht es… Das ist doch nicht mehr normal!!! Ich habe Freunde überall auf der Welt, die ich alle persönlich kenne und keiner von denen will wechseln? Das schlimme daran, es wird sich in Deutschland nichts ändern!!! Nur dumm labber und leere Versprechungen, mehr kommt nicht!!! Dann sollen sie klagen und das dauert wieder Jahre und solange bleibt es so wie es ist, dann ist es eh zu spät!!!
    iLike 5
    • Helli 19. September 2016 um 14:59 Uhr ·
      Habe es vor einer Woche gelöscht und bekomme seit dem wieder viele oldscool-SMS :-)
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  6. Pedro 19. September 2016 um 13:40 Uhr ·
    Ich überlege mir den sch…. zu löschen.
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    • Sepp 19. September 2016 um 14:22 Uhr ·
      Do It
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  7. kgs 19. September 2016 um 13:55 Uhr ·
    So langsam gehen mir diese selbsternannten Datenschützer auf den Senkel.
    iLike 1
    • inu 19. September 2016 um 15:41 Uhr ·
      Dann veröffentliche Deine Daten – und laß die selbsternannten Datenschützer ihre Daten schützen. Motto: „Jedem das Seine“. Ganz einfach.
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    • Halb&Halb 19. September 2016 um 15:55 Uhr ·
      Ich bin ein geduldiger Mensch und lächle viel über diesen oder jenen ‚inhaltslosen‘ oder unüberlegten Kommentar, aber ich muss mich immer mehr zusammenreißen um nicht ausfällig zu werden über soviel stumpfsinnige Arroganz und Egoismus.
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      • inu 19. September 2016 um 16:54 Uhr ·
        Halb&Halb, ich reiße mich meinerseits gerade sehr zusammen über Deine völlig sinnfreien Unterstellungen zu Lasten meiner Person. Du solltest -in ureigenem Interesse!- darauf achten, meine Geduld nicht überzustrapazieren – zumal ich Dir vorliegend, ohne irgendwie dazu verpflichtet zu sein, einen sehr guten Rat gebe.
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      • Halb&Halb 19. September 2016 um 23:39 Uhr ·
        @Inu, wo ich meinen Kommentar abgegeben habe, war deiner noch nicht ersichtlich. Ich beziehe mich auf Kgs-Aussage. Auch erkenntlich an der Antwort-Gliederung.
        iLike 0

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