Shortnews: Die Ende August eingeführte Datenweitergabe von WhatsApp an das Mutter-Unternehmen Facebook rückt in den Fokus der Datenschützer. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat WhatsApp wegen seiner geänderten Geschäftsbedingungen abgemahnt.
WhatsApp hatte angekündigt, in Zukunft Telefonnummern seiner Nutzer an Facebook weiterzugeben, um die Werbung für die Nutzer des Netzwerks zu optimieren. Der Datenweitergabe im Konkreten können die Anwender nicht widersprechen, nur den Nutzen zu Werbezwecken verhindern.
Der Verband kritisiert nun, dass WhatsApp die Einwilligung der Nutzung der Daten standardmäßig aktiviert hat. Im Normalfall müsste der Nutzer aber selbstständig sein Okay dafür geben:
Darüber hinaus nutzt WhatsApp eine voreingestellte Einwilligungserklärung, damit Facebook die Daten auch für Werbung nutzen darf. Diese ist nach Ansicht der Marktwächterexperten rechtswidrig. Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt. Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr OK dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden.
Zudem sieht der Verband auch Nutzer betroffen, die weder WhatsApp noch Facebook verwenden. Der Konzern behält sich laut dem VZBV nämlich das Recht vor, dass Adressbuch der Nutzer auf die eigenen Server hochzuladen, um zu prüfen, wer WhatsApp bereits nutzt oder nicht. Dies halten die Datenschützer für unzulässig.
Der VZBV hat das Unternehmen daher abgemahnt. Bis zum 21. September 2016 hat WhatsApp Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die AGB zu ändern. Passiert das nicht, prüfen die Marktwächterexperten eine Klage.
21 Gedanken zu „Datenweitergabe: Verbraucherschützer mahnen WhatsApp ab“
Die Kommentare sind geschlossen.