Dash button

16. September 2016

Philipp Tusch

Dash-Button: Amazon wehrt sich gegen rechtliche Kritik

Heute Morgen haben wir vermeldet, dass die Verbraucherzentrale NRW nun rechtliche Schritte gegen Amazon vornimmt, da der neu vorgestellte Dash-Button dem Vernehmen nach nicht mit geltendem Recht übereinstimmt. Nun hat Amazon gegenüber Apfelpage ein Statement abgegeben. Angefragt hatten wir bereits am 1. September nachdem die Verbraucherzentrale Niedersachsen ihrerseits heftige Kritik aussprach.

Dash button

Nach den üblichen Marketing-Zeilen…

Der Dash Button bietet unseren Kunden ein völlig neues Einkaufserlebnis für Dinge des täglichen Bedarfs, und sie können damit bequem sicherstellen, dass Haushaltsprodukte wie Toilettenpapier und Waschmittel nie zur Neige gehen. Der Schutz der Interessen unserer Kunden ist für uns von überragender Bedeutung – und dies wird auch mit dem Dash Button gewährleistet.

…kommt Amazon dann zur Sache…

Wir sind überzeugt, dass der Dash Button und die zugehörige App mit geltendem Recht im Einklang stehen.

Man betont, dass alle notwendigen Informationen beim Einrichten des Dash-Buttons bereitstehen. Kunden können über die App das jeweilige Produkt mit dem Button verknüpfen, ihren Bestellstatus überprüfen, Bestellungen ändern oder stornieren. Außerdem heißt es:

Führen Kunden eine Bestellung durch, erhalten Sie eine Benachrichtigung auf ihr Smartphone, die den Kaufpreis des Produkts anzeigt. Außerdem bekommen sie per E-Mail Bestätigungen zur Bestellung und zum Versand wie für jede andere Bestellung auf Amazon.de auch.

Dies allerdings hatten die Verbraucherzentralen gerade kritisiert. Laut deutschem Recht müssen die Produktinfos, also Preis, Verfügbarkeit, Versandkosten etc, unmittelbar vor der Bestellung eingeblendet werden. Da hilft es auch nicht, dass Amazon versichert, der Preis der über den Dash Button bestellten Produkte entspräche immer dem auf der Amazon.de Website.

Auf einen anderen Punkt ist der Online-Riese in dem Statement gar nicht erst eingegangen. Bei jedem Online-Kauf ist der Verkäufer laut § 312 j Absatz 4 BGB gesetzlich verpflichtet den Bestellbutton so zu gestalten, dass der Kunde ausdrücklich bestätigt, das Produkt zu „kaufen“ oder „zahlungspflichtig zu bestellen“. Da auch diese rechtlich zwingende Voraussetzung nicht erfüllt ist, kommt so jedenfalls kein wirksamer Kaufvertrag zustande.

Verwirrung um Ersatzprodukte.

Weitere Zweifel gab es, was passiert, wenn das gewünschte Produkt nicht vorrätig ist. In den Nutzungsbedingungen schreibt Amazon nämlich:

Sollte Ihr Produkt zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung nicht verfügbar sein, ermächtigen Sie uns, Ihre Bestellung mit einem geeigneten Ersatzartikel der gleichen Produktart und derselben Marke (z.B. mit leicht abweichender Füllmenge) zu erfüllen.

Das klingt in dem uns vorliegendem Statement aber wieder anders.

Bei der Nutzung des Dash Button werden ausschließlich die Produkte versandt, die der Kunde in der App angegeben hat. Es werden keine Ersatzprodukte versandt.

Am Ende wird das Gericht über alle streitbaren Punkte entscheiden müssen. Möglich ist allerdings mit Blick in die Zukunft auch, dass der rechtliche Rahmen von der Politik neu definiert wird.

19 Gedanken zu „Dash-Button: Amazon wehrt sich gegen rechtliche Kritik“

  1. Fürchterliches Theater. Alles nur weil es zuviele Unfähige Menschen gibt die nicht wissen was sie tun. Das praktische an diesem Teil geht mit rechtlicher Theorie verloren. Und nein ich selber benötige das Teil nicht, trotzdem steh ich auf positiver Seite
    • Soll doch jeder selbst entscheiden. Für mich ist dieser Dienst zwar nicht nachvollziehbar, denn man muss sowieso regelmäßig einkaufen gehen.
  2. Ich muss sagen da bin ich zu 100% auf der Seite von Amazon. Wer zu blöd ist die Beschreibung zu lesen hat es nicht anders verdient. Zumal man alle Produkte jederzeit kostenlos zurück schicken kann, wenn man sie doch nicht möchte…?
  3. Lauter Volldeppen-Kommentare hier. Wer sich auskennt weiß, dass dieser blödsinnige Knopf nicht geltendem Recht entspricht. Ihr anderen Dummschwätzer seid die ersten, die nach Mängelhaftung und Garantie schreien, wenn mal was nicht so ist, wie es sein soll. Nach eurem Vorbild würde ich speziell für euch die Mängelhaftung abschaffen. Nur weil etwas vermeintlich modern ist, muss es nicht mit geltendem Recht in Einklang stehen. Aber ihr Spatzenhirne versteht das nicht.
    • Ich weiß jetzt nicht was das ganze mit Mängel von Wäre zu tun hat. Wer soviel Spatzenhirn hat und mit dem Ding nicht klar kommt gehört nicht in eine moderne Welt
    • Ich bitte Dich, Joe, zukünftig die Netiquette einzuhalten! Ich habe als Mitnutzer der App bzw. Website Apfelpage kein Interesse daran, mich von Dir beleidigen zu lassen! An die Verantwortlichen dieser App/Website richte ich die Bitte, ebenfalls auf die Einhaltung der Netiquette durch die User zu achten und ggf. Kommentare von der Plattform zu entfernen. Vielen Dank!
  4. Was regt ihr euch alle auf. Kann doch jeder selbst entscheiden ob er den Button braucht. Gibt immer wieder Leute die solchen Quatsch brauchen. Wenn die Resonanz zu gering ist verschwindet er wieder.
    • Ich nutze die Botton für meine Smarthone Geräte. Günstiger kommt ihr an WLAN-fähige Schalter nicht heran. ?? Google mal nach rasperi pi und Dash button. In den USA gibt es dazu schon einige lauffähige Projekte. ?
  5. Ganz ehrlich, wer braucht so ein sch…? Wo liegt das Problem das Handy oder Tablet in die Hand zu nehmen um etwas zu bestellen? Wird die industrielle Menschheit jetzt echt zu faul und bequem?
  6. Jeder der sich rechtlich auskennt weiß, dass zum Abschluss eines gültigen Kaufvertrages zumindest drei Dinge notwendig sind: 1. die Parteien, die den Vertrag miteinander schließen müssen einander bekannt sein 2. die Sache, die gekauft werden soll muss bekannt sein 3. der Kaufpreis muss bekannt sein Fehlt es an einer dieser drei Grundvoraussetzungen kommt auch kein Vertrag zu Stande. So einfach ist das. Bei den Dash-Buttons vom Amazon fehlt eindeutig die letzte Voraussetzung. Das hat auch gar nichts mit einer Überregulierung zu tun oder mit mangelnder Modernität, da geht es darum, die Parteien die den Vertrag schließen zu schützen. Und es macht auch Sinn; wie soll ich mich auf einen Kauf einlassen, wenn ich gar nicht weiß was es am Ende kostet? Diese Regulierung hat also ihre Berechtigung. Sonst stünde beim Einkauf nirgendwo ein Preis ausgezeichnet, und das will ja wohl auch keiner?!
    • Hallo Pi, du hast vergessen anzugeben, dass nur bedingt bekannt ist, was über den Button bestellt wird – schließlich kann neben dem Preis auch der eigentlich gewünschte Artikel ein anderer sein. Mir erschließt sich nicht, wie jemand mit dieser Geschäftspraktik von Amazon einverstanden sein kann. Ich bestelle doch nicht potenziell „irgendwas“ zu „irgendeinem“ Preis. Wie gut, dass hier jemand ein Auge drauf hat. ??

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