Heute Morgen haben wir vermeldet, dass die Verbraucherzentrale NRW nun rechtliche Schritte gegen Amazon vornimmt, da der neu vorgestellte Dash-Button dem Vernehmen nach nicht mit geltendem Recht übereinstimmt. Nun hat Amazon gegenüber Apfelpage ein Statement abgegeben. Angefragt hatten wir bereits am 1. September nachdem die Verbraucherzentrale Niedersachsen ihrerseits heftige Kritik aussprach.
Nach den üblichen Marketing-Zeilen…
Der Dash Button bietet unseren Kunden ein völlig neues Einkaufserlebnis für Dinge des täglichen Bedarfs, und sie können damit bequem sicherstellen, dass Haushaltsprodukte wie Toilettenpapier und Waschmittel nie zur Neige gehen. Der Schutz der Interessen unserer Kunden ist für uns von überragender Bedeutung – und dies wird auch mit dem Dash Button gewährleistet.
…kommt Amazon dann zur Sache…
Wir sind überzeugt, dass der Dash Button und die zugehörige App mit geltendem Recht im Einklang stehen.
Man betont, dass alle notwendigen Informationen beim Einrichten des Dash-Buttons bereitstehen. Kunden können über die App das jeweilige Produkt mit dem Button verknüpfen, ihren Bestellstatus überprüfen, Bestellungen ändern oder stornieren. Außerdem heißt es:
Führen Kunden eine Bestellung durch, erhalten Sie eine Benachrichtigung auf ihr Smartphone, die den Kaufpreis des Produkts anzeigt. Außerdem bekommen sie per E-Mail Bestätigungen zur Bestellung und zum Versand wie für jede andere Bestellung auf Amazon.de auch.
Dies allerdings hatten die Verbraucherzentralen gerade kritisiert. Laut deutschem Recht müssen die Produktinfos, also Preis, Verfügbarkeit, Versandkosten etc, unmittelbar vor der Bestellung eingeblendet werden. Da hilft es auch nicht, dass Amazon versichert, der Preis der über den Dash Button bestellten Produkte entspräche immer dem auf der Amazon.de Website.
Auf einen anderen Punkt ist der Online-Riese in dem Statement gar nicht erst eingegangen. Bei jedem Online-Kauf ist der Verkäufer laut § 312 j Absatz 4 BGB gesetzlich verpflichtet den Bestellbutton so zu gestalten, dass der Kunde ausdrücklich bestätigt, das Produkt zu „kaufen“ oder „zahlungspflichtig zu bestellen“. Da auch diese rechtlich zwingende Voraussetzung nicht erfüllt ist, kommt so jedenfalls kein wirksamer Kaufvertrag zustande.
Verwirrung um Ersatzprodukte.
Weitere Zweifel gab es, was passiert, wenn das gewünschte Produkt nicht vorrätig ist. In den Nutzungsbedingungen schreibt Amazon nämlich:
Sollte Ihr Produkt zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung nicht verfügbar sein, ermächtigen Sie uns, Ihre Bestellung mit einem geeigneten Ersatzartikel der gleichen Produktart und derselben Marke (z.B. mit leicht abweichender Füllmenge) zu erfüllen.
Das klingt in dem uns vorliegendem Statement aber wieder anders.
Bei der Nutzung des Dash Button werden ausschließlich die Produkte versandt, die der Kunde in der App angegeben hat. Es werden keine Ersatzprodukte versandt.
Am Ende wird das Gericht über alle streitbaren Punkte entscheiden müssen. Möglich ist allerdings mit Blick in die Zukunft auch, dass der rechtliche Rahmen von der Politik neu definiert wird.
19 Gedanken zu „Dash-Button: Amazon wehrt sich gegen rechtliche Kritik“
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