Apple hat sich selbst womöglich zu weitreichende Verwertungsmöglichkeiten von Nutzerdaten eingeräumt, während Dritthersteller und Entwickler benachteiligt werden: Die französische Datenschutzbehörde prüft aktuell, ob das Unternehmen mit seiner eigenen Werbeplattform gegen die DSGVO verstößt.
Apple ist zwar keine ganz große Nummer auf dem weltweiten Werbemarkt, aber auch der iPhone-Konzern unterhält nach wie vor eigene Werbenetzwerke. Dort werden wie auch bei Google, Facebook und Co. teils personenbezogene Daten gesammelt. Diese können auch zur Anzeige personalisierter Werbung genutzt werden.
Der Kunde kann sich zwar aus der Datenweitergabe herausziehen, doch das ist womöglich nicht genug: Apple verlange seinen Entwicklern womöglich mehr ab, als man selbst zu leisten bereit ist, diesen Verdacht hat die französische Behörde für den Datenschutz Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL und auf dieser Überlegung ist ein Prüfverfahren aufgebaut, das aktuell in Bezug auf Apples Werbenetzwerk läuft.
Wird die Konkurrenz benachteiligt?
Apple untersage zwar das App- und Anbieterübergreifende Tracking von Nutzern durch Entwickler auf der eigenen Plattform, auch dürfen Daten nicht an Dritte verkauft werden, wohl aber ist es in Apples Ökosystem zulässig, personalisierte Werbung den Kunden anzuzeigen, die auf der Auswertung ihres App-Nutzungsverhaltens basieren. Dieses Vorgehen könnte gegen die europäische DSGVO verstoßen.
Vor kurzem erst hatten die französischen Behörden festgestellt, dass Apples App-Tracking-vorgabe nicht gegen europäisches Recht verstößt, wie wir in einer früheren Meldung berichtet hatten. Diese Untersuchung war von französischen Branchenverbänden der Werbewirtschaft angestoßen worden. Das Problem einer möglichen Ungleichbehandlung entsteht aber da, wo eigene Aktivitäten vom Nutzer proaktiv eingeschränkt werden müssen, während die Konkurrenz von sich aus die Erlaubnis hierfür einholen muss. Eine Entscheidung könnte noch längere Zeit auf sich warten lassen.
2 Gedanken zu „Bevorzugt Apple sich selbst? Französische Behörde sieht möglichen Verstoß gegen DSGVO“
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