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Auch Apple betroffen: Verbraucherschützer mahnen Fitness-Apps ab

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Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Reihe von Wearable-Anbietern und Entwicklern von Fitness-Apps abgemahnt. Der Grund: Der Datenschutz sei mangelhaft. Neben Garmin, Fitbit, Jawbone, Runtastic oder Withings ist auch Apple unter den Beschuldigten. Das Unternehmen kommt aber glimpflicher davon als andere.

Allen voran prangern die Verbraucherschützer an, dass eine Kontrolle der durch solche Apps abgegebenen Daten für die Nutzer kaum bis gar nicht möglich sei. Das Gros der untersuchten Apps sendet zahlreiche, mitunter sensible, Informationen an die Server von Anbietern und bindet darüber hinaus auch Drittanbieter wie beispielsweise Analyse- oder Werbedienste ein. Letzteres gilt nicht für Apple, das als eines der wenigen Unternehmen keine Daten an Drittanbieter übermittelt.

Aber immerhin: Alle Entwickler der untersuchten Fitness-Apps verfügen über eine sichere Verbindung (https-transportverschlüsselt). Zusätzliche Sicherungsmechanismen konnten nur bei der Datenübertragung bei Apple an den Server in Form von Certificate Pinning festgestellt werden. Hierbei wird die Datenübertragung vor ungewolltem Zugriff durch Dritte geschützt – zum Beispiel bei Man-in-the-middle.

Unzureichende Information

Welche Daten wie und wann versendet werden – darüber lassen die Anbieter die Nutzer häufig im Unklaren. „Drei Anbieter stellen ihre Datenschutzhinweise nur in englischer Sprache bereit und nur zwei informieren über die besondere Sensibilität der erhobenen Gesundheitsdaten“, schreiben die Verbraucherschützer. Mit Samsung und Jawbone würden nur zwei Anbieter über die bloße Nennung der erhobenen Daten hinaus auch Hinweise auf deren potenziell weitreichende Bedeutung geben.

Ebenfalls kritisch: Sechs Anbieter, darunter Apple, räumen sich die Möglichkeit ein, Änderungen in den Datenschutzerklärungen jederzeit und ohne Information des Nutzers vornehmen zu können.

Aufgrund der Ergebnisse hat die Verbraucherzentrale die Anbieter Apple, Garmin, Fitbit, Jawbone, Polar, Runtastic, Striiv, UnderArmour und Withings nun abgemahnt.

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Robert Tusch
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11 Kommentare zu dem Artikel "Auch Apple betroffen: Verbraucherschützer mahnen Fitness-Apps ab"

  1. Spoon 26. April 2017 um 16:49 Uhr ·
    Wir bezahlen dafür das man unsere Daten weitergibt …..schon bedenklich . Theoretisch müssten wir die Smartphones geschenkt bekommen genau wie den Datentarif !!!!
    iLike 26
  2. Rondo 26. April 2017 um 16:55 Uhr ·
    ? da machen die sich aber was draus
    iLike 1
  3. Zen 26. April 2017 um 17:02 Uhr ·
    Na und? Kann doch jeder selbst entscheiden!! Was mischen die sich eigentlich ein? Langeweile? ^^
    iLike 4
    • MacU 26. April 2017 um 18:53 Uhr ·
      Was kann man daran selber entscheiden? Benutzen oder nicht kann es ja nicht sein. Über die Datenübertragung/Weitergabe kann man nicht entscheiden und das wäre bei allen Daten erforderlich.
      iLike 6
    • Sepp 26. April 2017 um 20:35 Uhr ·
      Wieder jemand ohne Hirn und Verstand. Trauriges Deutschland
      iLike 10
    • Ja klar! 26. April 2017 um 21:37 Uhr ·
      Selten einen so dummen Kommentar gelesen.
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  4. dsTny 26. April 2017 um 17:50 Uhr ·
    So… Weswegen genau wird Apple nun abgemahnt? Ich habe herausgelesen, dass es „nur“ wegen der möglichen Änderungen der AGB ohne Zustimmung des Benutzers passiert ist. Oder habe ich etwas übersehen?
    iLike 9
    • bmbsbr 26. April 2017 um 22:33 Uhr ·
      Was bedeutet, dass Apple in Zukunft machen kann, was auch immer sie wollen, ohne dass Du es mitbekommst. Wieder einmal der Beweis, wie gut es ist eine Verbraucherzentrale zu haben.
      iLike 5
    • Stephan 26. April 2017 um 22:55 Uhr ·
      Das reicht doch! Oder möchtest du dass deine Vertragspartner (Arbeitgeber, o.ä.) Verträge nach Belieben und ohne deine Zustimmung ändern!?
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    • dsTny 27. April 2017 um 08:34 Uhr ·
      Nein, so war das auch gar nicht gemeint! Deswegen schrieb ich bei „nur“ ja nur die Anführungszeichen. Aber die anderen Punkte, die andere Fitnesstracker so inne haben (Datenweitergabe, usw), finde ich dann doch etwas schlimmer. Ich hoffe trotzdem, dass Apple diesen Punkt überarbeitet!
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  5. Christian 26. April 2017 um 22:20 Uhr ·
    Auf Facebook halb nackte Bilder teilen aber sich über Datenschutz beschweren… schämen kann man sich für die Leute…
    iLike 6

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