Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Reihe von Wearable-Anbietern und Entwicklern von Fitness-Apps abgemahnt. Der Grund: Der Datenschutz sei mangelhaft. Neben Garmin, Fitbit, Jawbone, Runtastic oder Withings ist auch Apple unter den Beschuldigten. Das Unternehmen kommt aber glimpflicher davon als andere.
Allen voran prangern die Verbraucherschützer an, dass eine Kontrolle der durch solche Apps abgegebenen Daten für die Nutzer kaum bis gar nicht möglich sei. Das Gros der untersuchten Apps sendet zahlreiche, mitunter sensible, Informationen an die Server von Anbietern und bindet darüber hinaus auch Drittanbieter wie beispielsweise Analyse- oder Werbedienste ein. Letzteres gilt nicht für Apple, das als eines der wenigen Unternehmen keine Daten an Drittanbieter übermittelt.
Aber immerhin: Alle Entwickler der untersuchten Fitness-Apps verfügen über eine sichere Verbindung (https-transportverschlüsselt). Zusätzliche Sicherungsmechanismen konnten nur bei der Datenübertragung bei Apple an den Server in Form von Certificate Pinning festgestellt werden. Hierbei wird die Datenübertragung vor ungewolltem Zugriff durch Dritte geschützt – zum Beispiel bei Man-in-the-middle.
Unzureichende Information
Welche Daten wie und wann versendet werden – darüber lassen die Anbieter die Nutzer häufig im Unklaren. „Drei Anbieter stellen ihre Datenschutzhinweise nur in englischer Sprache bereit und nur zwei informieren über die besondere Sensibilität der erhobenen Gesundheitsdaten“, schreiben die Verbraucherschützer. Mit Samsung und Jawbone würden nur zwei Anbieter über die bloße Nennung der erhobenen Daten hinaus auch Hinweise auf deren potenziell weitreichende Bedeutung geben.
Ebenfalls kritisch: Sechs Anbieter, darunter Apple, räumen sich die Möglichkeit ein, Änderungen in den Datenschutzerklärungen jederzeit und ohne Information des Nutzers vornehmen zu können.
Aufgrund der Ergebnisse hat die Verbraucherzentrale die Anbieter Apple, Garmin, Fitbit, Jawbone, Polar, Runtastic, Striiv, UnderArmour und Withings nun abgemahnt.
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