Wie BusinessInsider auffiel, hat Apple das „Cryptomining“ offiziell als unerlaubte Hintergrundaktivität von Apps in die Richtlinien des AppStores aufgenommen.
Mit dem Hype rund um Bitcoin und Co. dauerte es nicht lange, bis App Entwickler auf die kontroverse Idee kamen, im Hintergrund ihrer Apps sogenanntes Mining laufen zu lassen. Der wohl bekannteste Fall war die Kalender App Calender 2, dessen Entwickler ihren App-Nutzern dann sogar die Premium Version kostenlos anboten, sofern sie zustimmten, dass im Hintergrund während der Verwendung kryptische Währungen „geschürft“ werden.
Dem schob Apple wenig später einen Riegel vor unter Berufung auf die AppStore Richtlinie 2.4.2, wonach Apps nicht unnötig Hitze, Überlastung oder einen großen Akkuverbrauch verantworten sollten.
Design your app to use power efficiently. Apps should not rapidly drain battery, generate excessive heat, or put unnecessary strain on device resources.
Diese Richtlinie wurde jetzt aktualisiert und mit einigen zusätzlichen Worten ergänzt:
Design your app to use power efficiently. Apps should not rapidly drain battery, generate excessive heat, or put unnecessary strain on device resources. Apps, including any third party advertisements displayed within them, may not run unrelated background processes, such as cryptocurrency mining.
Ab sofort könnten also sogar Apps, in der Werbung mit Crypto Mining Aktivitäten im Hintergrund angezeigt wird, von Apple gesperrt werden.
Würdet ihr Hintergrund-Mining zulassen?
Das Schürfen von digitalen Währungen ist kein Kinderspiel. Besonders, wenn es in solch großem Stil betrieben wird, wie es von einem großen App Entwickler getan werden würde, sofern es Apple nicht gesperrt hätte.
Dennoch die Frage an euch: Würdet ihr es zulassen, wenn ihr im Gegenzug eine Premium-Version kostenfrei erhält?
Eine ziemlich nette Erklärung zum Thema Mining hat der Brutkasten übrigens veröffentlicht, wenn sich jemand von euch dafür interessiert.
4 Gedanken zu „Apple verbannt jetzt Cryptowährung Mining im AppStore: Würdet ihr dies erlauben?“
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