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Apple setzt sich vor Gericht gegen norwegischen Reparatur-Shop durch

Gericht Symbolbild

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand: Am Ende fiel das Urteil doch gegen Henrik Huseby. Ihm hatte Apple die unzulässige Nutzung von Ersatzteilen vorgeworfen. In einem ersten Verfahren hatte Apple noch verloren.

Es ist ein Rückschlag für die Befürworter des sogenannten Rechts auf Reparierbarkeit, vor allem aber ist es ein persönlicher Rückschlag für Henrik Huseby. Er betreibt eine kleine Handy-Werkstatt in Norwegen und hatte vor Jahren eine überschaubare Menge an iPhone-Displays für das iPhone 6s und iPhone 6 gekauft. Später stellte sich dann heraus, dass diese Komponenten das Apple-Logo trugen, welches nachträglich entfernt worden war – jedoch nicht vollständig genug.

Handy-Shop-Besitzer bleibt auf Prozesskosten sitzen

Apple warf dem Shop-Betreiber den unzulässigen Umgang mit Ersatzteilen vor, in einem ersten Urteil scheiterte das Unternehmen jedoch vor Gericht, Apfelpage.de berichtete.

In dem nun höchstrichterlichen Urteil hat Apple allerdings gewonnen. Der Beklagte muss nun für die aufgelaufenen Prozesskosten aufkommen. Aktivisten aus der Reparaturszene riefen in einer Stellungnahme zum Urteil zur Solidarität mit dem Werkstattbetreiber auf.

Für unabhängige Werkstätten ist es schwer, an originale Ersatzteile zu kommen, diese müssen zumeist aus eher unübersichtlichen Kanälen asiatischer Lieferketten beschafft werden. Apple hat inzwischen ein offizielles Partnerprogramm für freie Werkstätten aufgelegt, es ist jedoch nur in den USA verfügbar. Wie wir zudem in einer weiteren Meldung berichtet hatten, sind die Voraussetzungen und Anforderungen, die Apple für die Teilnahme aufgestellt hat, extrem anspruchsvoll. Teilnehmende Parnter erhalten vollen Zugang zu allen Original-Ersatzteilen und auch den kompletten Tutorials zu deren korrekter Benutzung.

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Roman van Genabith
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