Die aktuellen Zeiten werden von nahezu allen Unternehmen genutzt, um Preiserhöhungen durchzusetzen. Ob die Inflation daran schuld ist, sei einmal dahingestellt. Doch was Amazon vorhat, ist fast schon unverfroren. Konkret geht es dabei um das Angebot Amazon Kids+.
Amazon Kids+ wird teurer – um satte 66%
Amazon Kids+ ist ein Unterhaltungsprogramm für Kinder, mit dessen Hilfe der Nachwuchs Zugriff auf Tausende von Apps, Videos, Bücher und Spielen hat. Dieses verteuert der Konzern nun um satte 66%, wie man anhand der neuen Gebühren errechnen kann.
- Die monatlichen Kosten steigen für Prime Kunden mit einem Zugang zu Amazon Kids+ von 2,99 Euro auf 4,99 Euro.
- Kunden ohne Prime-Abonnement bezahlen für Amazon Kids+ fortan 7,99 Euro statt 4,99 Euro im Monat
Immerhin muss man Amazon zugutehalten, dass es sich hierbei um die erste Preiserhöhung seit dem Start in 2015 handelt. Die fällt jedoch üppig aus. Die neuen Preise treten ab dem 14. Juli 2022 in Kraft.
Bis zu vier Kinder können die Inhalte nutzen
Dafür wird der Zugang zu den angebotenen Hörinhalten, Büchern, TV-Serien und Filmen auch leicht ausgebaut und vereinfacht. Amazon streicht nämlich das 1-Kind-Profil und ermöglicht es allen zahlenden Kunden, bis zu vier Kinderprofile anzulegen.
Amazon Prime wird definitiv teurer
Nach Amazon Music Unlimited, Apfelpage berichtete, wird auch die Prime-Mitgliedschaft teurer werden. Dafür hat Amazon durch die Aktualisierung seiner Prime-Teilnahmebedingungen die Grundlage geschaffen und vermeidet die Fehler von Netflix. Wir erinnern uns kurz: Das Landgericht Berlin hatte die flexible Preisanpassungsklausel des Streaming-Anbieters abgeräumt und verlangt, dass die Bedingungen dazu klar formuliert werden müssen.
Abschnitt 5 ist entscheidend
Dabei sticht besonders Abschnitt 5 ins Auge, der sich mit Änderungen an den Teilnahmebedingungen auseinandersetzt. Dieser erhält nun zusätzliche Informationen darüber, welche Voraussetzungen herrschen müssen, damit Amazon die Bedingungen oder den Prime-Service selbst ändern kann. So heißt es im Abschnitt 5.2 nämlich wie folgt:
„Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen.“
In Abschnitt 5.3 ist zudem geregelt, in welchen Zeitraum bzw. Frist die Änderungen in Kraft treten oder man widersprechen kann. Es sind 30 Tage
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