Apple soll den NFC-Chip im iPhone auch anderen Zahlungsdiensten zugänglich machen, das sieht ein deutscher Gesetzentwurf vor, der nächtens in den Bundestag eingebracht wurde. Apple zeigt sich erwartungsgemäß wenig erbaut von dem Vorstoß und nennt ihn eine mögliche Bedrohung der Sicherheit der Daten der Nutzer.
Es war eine lange Sitzungsnacht im Berliner Reichstag, bei der zahlreiche neu erarbeitete Gesetze verabschiedet wurden. Während aber der neue Bundeshaushalt die meiste mediale Aufmerksamkeit abbekam, wurden auch weitere Gesetzentwürfe von den Abgeordneten behandelt, darunter einer, der die überarbeitete europäische Geldwäscherichtlinie in nationales Recht gießen soll. In diesen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen hatte man kurzfristig noch einen weiteren Zusatz eingefügt, der ganz gezielt die Nutzung der NFC-Schnittstellen imiPhone adressiert. Schon am Mittwoch war der bewusste Änderungsantrag im Finanzausschuss des Bundestages Thema gewesen und sein doch recht eindeutiger Inhalt hatte auch dazu geführt, dass Apple ziemlich direkt in Berlin interveniert hat. Sogar die amerikanische Botschaft wurde aktiv, ein ziemlich einmaliger Vorgang, wie Parlamentarier dem Handelsblatt verrieten.
Apple soll NFC-Schnittstelle für andere Dienste öffnen
Apple selbst wird nicht genannt, allerdings ist die Aussage klar: Infrastrukturanbieter müssen Zahlungsdiensten Zugang zu eben dieser Infrastruktur gewähren. Sie können allerdings ein angemessenes Entgelt für diesen Zugang verlangen und die Zugangsbedingungen müssen angemessen sein, was das im konkreten Fall bedeutet, bliebe noch abzuwarten.
Mit diesem Gesetz hätte sich die lang gehegte Forderung der deutschen Sparkassen und anderer Banken erfüllt, die schon lange einen Zugang zum NFC-Chip im iPhone verlangen. Allerdings, das muss auch gesagt werden, die Deutschen sind hier nicht die einzigen. Mehrere australische Banken drängen seit Jahren auf die selbe Öffnung der NFC-Schnittstelle. Die neue Gesetzesinitiative bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Apple sieht Datenschutz und Nutzerfreudnlichkeit in Gefahr
Erwartungsgemäß ist man bei Apple weniger begeistert von den Vorstoß aus Deutschland: Diese Gesetzgebung sei sehr plötzlich eingeleitet worden, heißt es. Man sehe zudem die Nutzerfreundlichkeit der eigenen Produkte in Gefahr und die Daten der Nutzer ebenfalls. Es ist eben diese Sicherheit der Daten, die Apple immer angeführt hatte, wenn es darum ging, Dritten den vollen Zugang zum NFC-Chip zu verweigern.
Zuletzt hatte auch die EU-Kommission eine Untersuchung wegen möglicher Wettbewerbsverstöße durch Apple Pay eingeleitet, wie wir in einer früheren Meldung berichtet hatten.
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