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Werbung auf Prime Video: Verbraucherschützer reichen Klage ein

Netflix und Disney+ führten bekanntlich Werbung ein, legten dafür aber eine neue Preisstufe auf. Prime Video entschied sich bekanntlich für einen anderen Weg und blendet seit kurzem allen Bestandskunden von Prime Video Werbung ein. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist das ein illegales Vorgehen und nach erfolgloser Abmahnung geht man zum nächsten Schritte über

Klage gegen Prime Video eingereicht

Der Schritt zur Werbung wurde seit Ankündigung kontrovers diskutiert und dies dürfte nicht abreißen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer handelt es sich um bei den Einnahmen durch die Werbung um eine rechtswidrige Bereicherung durch Amazon. Wer auf die Werbung verzichten will, muss 2,99 Euro pro Monat zusätzlich investieren. Nach aktueller Rechtsauffassung müsste Amazon seinen Kunden, welche die Werbung zähneknirschend akzeptieren, die 2,99 Euro pro Monat erstatten. Außerdem kritisieren die Verbraucherschützer, dass Prime Video die Werbung ohne explizite Zustimmung einblendet. Da Amazon nach einer Abmahnung nicht reagierte, reichte nun der Verbraucherschutz Sachsen Klage ein, berichtet unter anderem der MDR.

Widerspruch einlegen

Bis man ein Urteil erwarten kann, wird es noch diverse Monate dauern. Die Erfahrungen mit Netflix und Spotify zeigen jedoch, dass die Verbraucherschützer vermutlich auch dieses Mal gewinnen werden. Wer nicht so lange warten will, kann selbst tätig werden und mit einem vorgefertigten Musterbrief dem Vorgehen von Prime Video widersprechen. Erste Erfahrungen zufolge ist das jedoch von wenig Erfolg gekrönt und es bleibt nichts anders übrig, als Prime Video bzw. Amazon Prime zu kündigen.

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Patrick Bergmann
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2 Kommentare zu dem Artikel "Werbung auf Prime Video: Verbraucherschützer reichen Klage ein"

  1. Wolfgang D. 7. Februar 2024 um 13:34 Uhr ·
    „es bleibt nichts anders übrig, als Prime Video bzw. Amazon Prime zu kündigen“ Ohne Rechtsverdreher zu sein: Das kostenlose schauen bestimmter P.V. Videos ist einzeln doch gar nicht verfügbar (oder?), sondern eine kostenfreie Zusatzleistung bestimmter Filme und Serien zum Produkt A.P. Nur die Kauf- und Leihprodukte kann man ‚einfach so‘ als Normalkunde buchen, die natürlich weiterhin werbefrei bleiben. Von daher, ist es schlicht Sache von Amazon, kostenlose Zusatzleistungen nachträglich zu ändern. Egal wann und wie, während dem laufenden Abo. Es ist einfach ein unfreundlicher Akt, nicht offen nach Zustimmung zu fragen, mit Auswahl der Konsequenzen. Erinnert mich irgendwie and das „Isch kündige!!!1!!“ Geschrei bei „The X former known as Twitter“ – immer noch die reichweitenstärkste Plattform. Und Windows vs. Linux am Desktop. Also was soll das Getöse, die Verbraucherschützer sollten sich doch einfach um deutlich wichtigere Nervigkeiten der Konzerne kümmern. Wer jetzt als regulärer Prime-Kunde keine Videos schaut, den interessiert das eh nicht. Wer vorher nur ‚kostenlos‘ geschaut hat (auch Freevee), kann alles egal sein. Und ich nutze Prime Video für Channelbuchungen (sind ja auch werbefrei solange kein Sport mit Bandenwerbung im Video), kann also die 3€ zusätzlich sparen. Vielleicht ist A. auch bei den deutschen Schreihälsen nach etwas Bedenkzeit kulanter, aber die Betonköpfe sollten doch eher anderen Onlineshops ihr Geld in den Rachen werfen. Von wegen, Versand wäre dort meist kostenfrei. Gerade mein häufig gekaufter Kleinkram egalisiert schnellsten die Mehrkosten durch Versand, ich vergleiche schliesslich generell Preise. Selbst der ‚werbefrei‘ Aufpreis von 36€ p.a. wäre da noch gut mit drin. Mir kommt es fast so vor, dass viele Apple FanGirlz einfach nicht rechnen können.
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    • auch dafür 8. Februar 2024 um 15:28 Uhr ·
      Hier geht es nicht in erster Linie um Geld, sondern Vertragsrecht. Einseitige Vertragsänderung eines laufenden Vertrages sind nicht in Ordnung.
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