Der Onlinevideo-Dienst "Skype" möchte seinen Namen in Europa vom Markenamt schützen lassen. Doch der Pay-TV-Anbieter "Sky" hat dies nun erfolgreich verhindern können. Die Namen sind sich zu ähnlich.
Wie die Richter des EU-Gerichtes am heutigen Dienstag entschieden, werde die Marke "Skype" nicht auf europäischen Boden geschützt. Vorangegangen war eine Klage des britischen Pay-TV Senders "Sky", der eine Verwechslungsgefahr der beiden Namen sieht und seine Marke schon früher sicherte. Damit bestätigt das Gericht das Urteil des EU-Markenamtes. Es bestehe einfach eine zu große Ähnlichkeit im bildlichen, klanglichen und begrifflichem Muster zwischen beiden Namen. Das "Y" werde bei beiden Wörtern gleich betont und die wolkenförmige Umrandung bei Skype erinnere zu sehr an einen Himmel ("Sky").
Mit seinen heutigen Urteilen weist das Gericht die Klagen von Skype ab und bestätigt damit, dass zwischen den Wort- und Bildzeichen SKYPE und der Wortmarke SKY Verwechslungsgefahr besteht.
Skype kann aber noch am Europäischen Gerichtshof, der höher gestellt ist, Berufung einlegen und das Urteil des EU-Gerichtes und des Markenamtes kippen. Die Klage seitens Sky wurde schon 2005 erhoben.
7 Gedanken zu „Wegen Sky: „Skype“ wird keine geschützte Marke“
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