Das Europäische Gericht hat nach einer Klage gegen die EU-Kommission ein Urteil gefällt und diese zu Schadenersatz verdonnert. Geklagt hat ein Deutscher Unternehmer aufgrund mangelnder Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung, für deren Prüfung die EU-Kommission ironischerweise selbst verantwortlich ist. Das Urteil zeigt, dass die europäischen Instanzen unabhängig voneinander agieren und funktionieren.
Ein Unternehmer aus Deutschland hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gericht verklagt. Grund dafür sei die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA beim Aufrufen der Website „https://futureu.europa.eu“. Für diesen Vorgang fehle die Rechtsgrundlage, so die Anklage. Die Richter geben dem Kläger recht und sprechen ihm einen Schadenersatz zu.
EU-Kommission für Einhaltung der DSGVO verantwortlich
Die EU-Kommission, welche die Website betreibt, hat mit dem Serveranbieter AWS einen Vertrag abgeschlossen, der den Verbleib der Nutzerdaten in der EU festlegt. Durch die Nutzung einer VPN-Verbindung durch den Betroffenen sei die Verarbeitung allerdings in die USA verlagert worden, erklärt das Gericht.
Zur Verurteilung führte dann aber die Einbindung von „Sign in with Facebook“ auf der Website. Eine zu AWS analoge Vereinbarung mit Meta gibt es nicht und Seitenbetreiber seien für die Datenverarbeitung verantwortlich, wenn sie solche Anmelde-Services auf ihre Seiten einbinden. Das Gericht legt der EU-Kommission deshalb eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 400 Euro an den Kläger auf.
Folgen für Webseiten-Betreiber
Wer eine Website betreibt, ist demnach für eingebundene Services wie sämtliche Sign in-Anwendungen verantwortlich. Die werden unter anderem von Apple, Google und Meta zur vereinfachten Anmeldung angeboten. Im oben angesprochenen Fall gelten bei Nutzung von „Sign in with Facebook“ die Nutzungsbedingungen von Facebook.
Die EU-Kommission kann nun die nächst höhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof anrufen und gegen das Urteil Einspruch einlegen.
3 Gedanken zu „„Sign in with Facebook“: EU verurteilt EU zu Schadenersatz“
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