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„Sign in with Facebook“: EU verurteilt EU zu Schadenersatz

Europäische Kommission

Das Europäische Gericht hat nach einer Klage gegen die EU-Kommission ein Urteil gefällt und diese zu Schadenersatz verdonnert. Geklagt hat ein Deutscher Unternehmer aufgrund mangelnder Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung, für deren Prüfung die EU-Kommission ironischerweise selbst verantwortlich ist. Das Urteil zeigt, dass die europäischen Instanzen unabhängig voneinander agieren und funktionieren.

Ein Unternehmer aus Deutschland hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gericht verklagt. Grund dafür sei die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA beim Aufrufen der Website „https://futureu.europa.eu“. Für diesen Vorgang fehle die Rechtsgrundlage, so die Anklage. Die Richter geben dem Kläger recht und sprechen ihm einen Schadenersatz zu.

EU-Kommission für Einhaltung der DSGVO verantwortlich

Die EU-Kommission, welche die Website betreibt, hat mit dem Serveranbieter AWS einen Vertrag abgeschlossen, der den Verbleib der Nutzerdaten in der EU festlegt. Durch die Nutzung einer VPN-Verbindung durch den Betroffenen sei die Verarbeitung allerdings in die USA verlagert worden, erklärt das Gericht.

Zur Verurteilung führte dann aber die Einbindung von „Sign in with Facebook“ auf der Website. Eine zu AWS analoge Vereinbarung mit Meta gibt es nicht und Seitenbetreiber seien für die Datenverarbeitung verantwortlich, wenn sie solche Anmelde-Services auf ihre Seiten einbinden. Das Gericht legt der EU-Kommission deshalb eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 400 Euro an den Kläger auf.

Folgen für Webseiten-Betreiber

Wer eine Website betreibt, ist demnach für eingebundene Services wie sämtliche Sign in-Anwendungen verantwortlich. Die werden unter anderem von Apple, Google und Meta zur vereinfachten Anmeldung angeboten. Im oben angesprochenen Fall gelten bei Nutzung von „Sign in with Facebook“ die Nutzungsbedingungen von Facebook.

Die EU-Kommission kann nun die nächst höhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof anrufen und gegen das Urteil Einspruch einlegen.

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Fabian Schwarzenbach
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3 Kommentare zu dem Artikel "„Sign in with Facebook“: EU verurteilt EU zu Schadenersatz"

  1. Hinsi88 9. Januar 2025 um 11:32 Uhr · Antworten
    2025 und die EU wird sich selbst regulieren, mehr Beamte braucht das Land, herrlich
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    • Nelphi 10. Januar 2025 um 20:38 Uhr · Antworten
      Ja, in einer Gesellschaft in der es Regeln, Verordnungen und Gesetze gibt, braucht es Beamte, Richter usw die für die Einhaltung und Durchsetzung dieser Regeln einstehen und beauftragt sind! Je komplexer Gesellschaften und Probleme werden um so breiter muss auch das System aufgebaut sein. Sicherlich nerven viele diese Regeln, denn einen jene den anderen andere und sicher ist auch vieles überreguliert. Trotzdem ist es gut wenn zB ein Europa sich da groß macht um Interessen gegenüber zB USA vertreten zu können. Je enger wir da sind, um so stärker können wie sein. 400.000 können mehr erreichen als 80.0000 ider 15.0000 oder gar 3.0000. je nach Mitgliedsland. In einer globalisierten Welt sind Regeln notwendig und Größe macht stark
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  2. Apfelbaum 10. Januar 2025 um 15:34 Uhr · Antworten
    Das ist doch allgemein Standard. Nennt man Gewaltenteilung. Und das zeigt, dass die EU demokratisch agiert. Das Bundesverfassungsgericht,… reguliert/ kontrolliert ja auch die Deutsche Gesetzgebung und Regierung seit Jahrzehnten – genau dafür sind diese Institutionen ja geschaffen – ein zentrales Element der Demokratie. Antidemokratische Kräfte wollen genau das abschaffen und die Judikative schwächen, damit sie machen können was sie wollen.
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