Apple darf auch weiterhin von den Entwicklern verlangen, Käufe und Abos der Kunden ausschließlich via iTunes abzuwickeln, ein Berufungsgericht gab nun einer entsprechenden Eingabe Apples statt. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren kann noch Monate auf sich warten lassen, damit müssen Entwickler einen schweren Rückschlag hinnehmen.
Schwerer Rückschlag für Entwickler: Apple ist mit einer Berufung gegen eine einstweilige Anordnung erfolgreich gewesen, die im Fall Apple vs. Epic erlassen worden war. Sie hätte Apple gezwungen, ab dem 09. Dezember – also morgen – den Entwicklern die Wahl zu lassen, die Kunden auf eine externe Webseite weiterzuleiten. Dort hätten sie auch Zahlungen annehmen können, die nicht über iTunes laufen, so wären die Developer an der Zwangsabgabe von 30% respektive 15% vorbeigekommen.
Apple erreicht längeren Aufschub
Ein Berufungsgericht des neunten Bezirks erklärte nun, einer gegen die Anordnung eingelegten Berufung Apples zu entsprechen. Es gebe zumindest noch einige offene Fragen im Zusammenhang der Abwicklung von Zahlungen durch Kunden an Entwickler, so das Gericht.
Eine endgültige Entscheidung rückte somit aber wieder in weite Ferne: Frühestens in mehreren Monaten wird wohl abermals Bewegung in die Sache kommen. In einer weiteren Meldung hatten wir berichtet, dass Apple ohnehin nicht die Absicht hat, auf die Provision der Entwickler zu verzichten. Auch für den Fall, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit ergeben sollte, dass Entwickler Käufe auch außerhalb von iTunes abwickeln können, möchte Apple an deren Gewinnen beteiligt werden. Allerdings wächst der Druck auf Apple und andere Tech-Konzerne aus der Politik, zudem laufen in vielen Industrieländern Regulierungs- und Kartellverfahren gegen Apple.
6 Gedanken zu „Rückschlag für Entwickler: Apple darf weiter auf iTunes-Käufe bestehen“
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