Während inzwischen auch Vodafone ein ZeroRating-Angebot anbietet, hat die Bundesnetzagentur ihre Überprüfung des Vorreiterangebots der Telekom fortgesetzt und abgeschlossen: Die Telekom darf StreamOn weiter anbieten, muss es aber womöglich noch ein wenig verbraucherfreundlicher machen.
Aufatmen im Telekom-Tower: Die Bundesnetzagentur hat StreamOn nicht kassiert. Die Regulierungsbehörde hatte dem Magenta-Konzern bereits am Freitag mitgeteilt, dass er StreamOn auch künftig weiter anbieten können wird. Die ZeroRating-Option ist im großen und ganzen zulässig, urteilten die Prüfer.
Doch in einigen Punkten muss das Unternehmen nacharbeiten. So stören sich die Wettbewerbshüter daran, dass die Videostreams auf eine niedrigere Auflösung heruntergerechnet werden und das nicht nur für StreamOn-Partner, sondern bei gebuchter Option grundsätzlich für alle Videodienste. Das muss der Konzern ändern, sonst läge eine Wettbewerbsverzerrung vor, die vor allem kleineren Anbietern innovativer Videodienste schaden könnte. Weiters ist der Ausschluss von StreamOn aus dem EU-Roaming nicht rechtens.
Die Telekom kann binnen zwei Wochen auf die Entscheidung reagieren oder dagegen Einspruch erheben.
Die Liste der StreamOn-Partner wächst unterdessen stetig weiter: Inzwischen sind auch Spotify und Amazons Hörbuchtochter Audible an Bord.
5 Gedanken zu „Prüfung abgeschlossen: StreamOn verletzt nicht die Netzneutralität, muss aber nachgebessert werden“
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