Die norwegische Polizei darf ab diesen Monat biometrische Merkmale wie den Fingerabdruck von Verdächtigen zur Entsperrung von Smartphones erzwingen. Einen PIN darf man weiterhin für sich behalten.
Kontroverse Sicherheitspolitik gibt es nicht nur in den USA. In Skandinavien, genauer in Norwegen, ist nun die Erzwingung biometrischer Merkmale zur Smartphoneöffnung beschlossen worden. Solche Zwangsmaßnahmen können von der Staatsanwaltschaft verfügt und im berühmten „Gefahr im Verzug“-Fall auch von den Polizeibeamten selbst ausgeführt werden. In Betracht kommen solche Zwangsmaßnahmen etwa bei Drogenhandel, Vergewaltigung, Mord, aber auch Wirtschaftskriminalität.
Dieses Ansinnen der norwegischen Polizei ist nicht ganz neu. Bereits 2016 wollte die Polizei in dem skandinavischen Land einen Mann, der Drogen bei sich hatte, zur Entsperrung seines Smartphones durch seinen Fingerabdruck zwingen. Das beschlagnahmte Telefon sollte Auskunft über die Herkunft der gefundenen Drogen geben. Ein Gericht in Nordhordland ermächtigte die Polizei schließlich zur Erzwingung des Fingerabdrucks. In den USA sind vergleichbare Maßnahmen ebenfalls möglich. US-Gerichte stellten hier etwa fest, dass der Fingerabdruck nicht unter den fünften Verfassungszusatz fällt und somit kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. PIN-Codes sind rechtlich indes anders zu sehen. Deren Herausgabe kann nicht verlangt werden.
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