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Norwegische Polizei darf Fingerabdrücke zur Smartphoneentsperrung erzwingen

Touch ID

Die norwegische Polizei darf ab diesen Monat biometrische Merkmale wie den Fingerabdruck von Verdächtigen zur Entsperrung von Smartphones erzwingen. Einen PIN darf man weiterhin für sich behalten.

Kontroverse Sicherheitspolitik gibt es nicht nur in den USA. In Skandinavien, genauer in Norwegen, ist nun die Erzwingung biometrischer Merkmale zur Smartphoneöffnung beschlossen worden. Solche Zwangsmaßnahmen können von der Staatsanwaltschaft verfügt und im berühmten „Gefahr im Verzug“-Fall auch von den Polizeibeamten selbst ausgeführt werden. In Betracht kommen solche Zwangsmaßnahmen etwa bei Drogenhandel, Vergewaltigung, Mord, aber auch Wirtschaftskriminalität.

Touch ID

Touch ID

Dieses Ansinnen der norwegischen Polizei ist nicht ganz neu. Bereits 2016 wollte die Polizei in dem skandinavischen Land einen Mann, der Drogen bei sich hatte, zur Entsperrung seines Smartphones durch seinen Fingerabdruck zwingen. Das beschlagnahmte Telefon sollte Auskunft über die Herkunft der gefundenen Drogen geben. Ein Gericht in Nordhordland ermächtigte die Polizei schließlich zur Erzwingung des Fingerabdrucks. In den USA sind vergleichbare Maßnahmen ebenfalls möglich. US-Gerichte stellten hier etwa fest, dass der Fingerabdruck nicht unter den fünften Verfassungszusatz fällt und somit kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. PIN-Codes sind rechtlich indes anders zu sehen. Deren Herausgabe kann nicht verlangt werden.

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Roman van Genabith
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11 Kommentare zu dem Artikel "Norwegische Polizei darf Fingerabdrücke zur Smartphoneentsperrung erzwingen"

  1. ipope 4. Juli 2017 um 12:20 Uhr ·
    Find ich gut. Ist doch der wesentlich bessere Weg als eben jede Kommunikation zu überwachen.
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  2. Kurt 4. Juli 2017 um 12:26 Uhr ·
    Das wird beim EGMR landen und dort aufgehoben.
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    • . 4. Juli 2017 um 17:03 Uhr ·
      Sieh an… Der feine Herr Wahrsager… 🙄 Wenn die Welt immer so schön einfach wäre, gell?
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  3. Peter 4. Juli 2017 um 12:26 Uhr ·
    Klarerweise kann der Pin-Code nicht zur Herausgabe erzwungen werden, sonst würde man ja die Folter erlauben. Wobei es noch die gute alte Beugehaft gibt. Die machen doch eh, was sie wollen.
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  4. Sven 4. Juli 2017 um 12:44 Uhr ·
    …was letztlich dazu führt, das WENN ich etwas zu verbergen haben ich einfach das Handy ohne biometrische Daten sperre…. und somit ein solches Gesetz ad absurdum führe. Letztlich wird es die bösen Jungs und Mädchen treffen, die zum Dumm sind…
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    • Tobi 4. Juli 2017 um 13:11 Uhr ·
      Also, die meisten Straftäter sind nicht gerade die hellsten leuchten im Wald.
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      • Kaiser 4. Juli 2017 um 13:41 Uhr ·
        Naja, die Klugen bleiben halt „unsichtbar“.
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  5. moeNES 4. Juli 2017 um 13:49 Uhr ·
    Man könnte doch absichtlich 5 mal den falschen Finger dranhalten oder statt dessen einfach einen anderen Finger nehmen sodass man das Telefon am Ende nicht entsperren kann. ;‘)
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    • Maik 4. Juli 2017 um 16:53 Uhr ·
      Stimmt! Gute Idee…🤔
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  6. inu 5. Juli 2017 um 00:55 Uhr ·
    Wer TouchID aktiviert, damit den Fingerabdrucksensor, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen.
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    • Anti-Inu³ 6. Juli 2017 um 03:54 Uhr ·
      Ja inu, alles klar inulein…
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