Bereits vor drei Jahren wurde Mobilcom-Debitel das Erheben eines SIM-Karten-Pfandes untersagt. Ein weiterer Anlauf mit abgeänderten Konditionen wurde nun ebenfalls unterbunden.
Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts untersagt dem Mobilfunkunternehmen somit erneut nach Beendigung eines Vertrages Pfand für nicht zurückgeschickte SIM-Karten zu erheben. Die entsprechende Gebühr würde auch zurückerstattet werden, wenn der Kunde die Karte nach dem Ablauf der Frist – 14 Tage – zurücksenden würde. Die Klausel benachteilige den Kunden allerdings unangemessen, wie das Gericht entschied. So habe der Mobilfunkanbieter keinen ersichtlichen Grund, die alten SIM-Karten zurückzuverlangen. Diese werden schließlich nicht weiterverwendet, sondern lediglich entsorgt. Zudem seien seitens Mobilcom-Debitel keine Missbrauchsfälle deaktivierter SIM-Karten bekannt.
Das Unternehmen wolle daher vermutlich nur zusätzliche Einnahmen erzielen, um die Vernichtungskosten alter Karten auszugleichen. Außerdem sei zu erwarten, dass sich die wenigsten Kunden nach Vertragende für einen Betrag von 9,97 Euro die Mühe machen, ihre Rechte hinsichtlich des Pfandes in den zugehörigen Bedingungen nachzuschlagen und anschließend die Karte per Post zurückzusenden.
Nichtnutzungsgebühr: Weitere Niederlage vor Gericht
Durch die Erhebung einer Nichtnutzungsgebühr zwischen dem 01. Juni 2011 und 31. Juli 2012 habe Mobilcom-Debitel nach Angaben des Gerichtes eine unzulässige geschäftliche Handlung vorgenommen. Nach einer Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein habe der Mobilfunkanbieter die Klausel weiterverwendet. So wurden von dem Nutzer Zusatzgebühren verlangt, sollte dieser über längere Zeit keine SMS versendet oder Anrufe getätigt haben.
[Quelle: Golem.de]
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