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Komplettes Chaos: Netflix streicht einige Schwarzseher-Paragraphen wieder

Netflix will mit allen Mitteln den Schwarzsehern den Spaßverderben und damit die eigenen Abo-Erlöse maximieren. Zugleich möchte man es sich nicht mit zu vielen zahlenden Kunden verderben, weshalb nun offenbar die völlige Konfusion in den AGB ausgebrochen ist. Eine besonders restriktive Vorgabe ist nun wieder aus den Bestimmungen verschwunden, zumindest in Deutschland.

Netflix versucht aktuell die Quadratur des Kreises hinzubekommen: Nach dem Ende des Goldrauschs der Streamingdienste während der Corona-Jahre haben Dienste wie Netflix und Co. mit steigenden Kosten bei sinkenden Erlösen, bedingt durch eine schärfere Konkurrenz, arg zu kämpfen. Netflix ist davon in besonderem Maße betroffen, denn ähnlich wie Spotify im Musikgeschäft, verfügt es nur über den einen Pfeiler der Einnahmen.

Das Ergebnis sind aggressive Versuche, das Teilen des Kontos zu verhindern, denn 100 Millionen Nutzer schauen Netflix, ohne zu zahlen, wie das Unternehmen selbst ermittelt hat.

Netflix streicht die WLAN-Klausel

Netflix hatte zuletzt eine recht restriktive Klausel eingeführt, um Schwarzseher zu finden. Alle mindestens 31 Tage müssen sich Geräte, auf denen Netflix genutzt werden soll, am WLAN des Kontoinhabers anmelden, sahen die AGB vor.

Offenbar hatte man aber Sorge, damit zu viele Kunden zu verärgern und Kündigungen zu provozieren, nun findet sich dieser Abschnitt plötzlich nicht mehr in den Bestimmungen. Zur Nutzung von Netflix etwa im Urlaub heißt es nun nur noch:

Wir möchten, dass Sie Netflix jederzeit und überall genießen können, wenn Sie reisen oder in verschiedenen Wohnungen leben. Wenn Sie der Hauptkontoinhaber sind (oder mit ihm zusammenleben), sollten Sie Ihr Gerät nicht verifizieren müssen, um Netflix anzusehen.

Diese Verifizierung ist allerdings ebenfalls bestenfalls lästig, denn hierbei müssen sich Nutzer einen Link schicken lassen, der sie zu einer Seite führt, auf der sie einen Freischal-Code erhalten können. Mehr zu diesen neuen Vorgaben lest ihr hier. Wann Netflix tatsächlich wirksam auf Piratenjagd geht, bleibt abzuwarten.

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Roman van Genabith
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4 Kommentare zu dem Artikel "Komplettes Chaos: Netflix streicht einige Schwarzseher-Paragraphen wieder"

  1. 42 1. Februar 2023 um 17:35 Uhr ·
    Bisschen reißerische Überschrift, oder? Soweit ich weiß kann man sich nur mit korrekten Zugangsdaten bei einem aktiven (also bezahlten) Account anmelden und Netflix nutzen. Von „Schwarzsehen“ kann hier also keine Rede sein.
    iLike 0
    • Roman van Genabith 1. Februar 2023 um 17:36 Uhr ·
      Der Punkt ist nur, dass Netflix das genauso sieht.
      iLike 1
      • 42 1. Februar 2023 um 18:21 Uhr ·
        OK, da hast du natürlich recht. Ich frage mich nur, ob das vor deutschem Recht Bestand haben würde. 4 Streams sind (beim großen Abo) bezahlt. Darf Netflix tatsächlich einschränken, wer das nutzt?
        iLike 0
      • Roman van Genabith 1. Februar 2023 um 18:22 Uhr ·
        Die Frage ist unter Rechtsexperten tatsächlich nicht ganz unumstritten, das dürfte auch der Grund sein, warum in der deutschen Fassung des Supportdokuments, der eine Absatz jetzt wieder gestrichen wurde.
        iLike 1

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