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18. Dezember 2025

Patrick Bergmann

Knallerurteil gegen Prime Video: Werbung ohne Einverständnis der Kunden ist rechtswidrig

Wer hat zuletzt Serien auf Amazon Prime Video geschaut? Und wer von euch war wegen der Werbedauer gefrustet? Mittlerweile sind es ja mehr als sechs Minuten pro Serienfolge, was wie lineares TV ist. Dies wird sich wohl ändern, denn Prime Video unterlag wegen der Werbung nun vor dem Münchener Landesgericht I – diese Praxis ist unzulässig. 

Amazon darf bei Prime Video keine Werbung ausspielen

Das Landgericht München I hat Amazon im Streit um Werbung bei Prime Video eine klare Grenze gesetzt. Der US-Konzern darf in Deutschland die Vertragsbedingungen seines Streamingdienstes nicht einseitig ändern und Zuschauern ohne Zustimmung Werbespots anzeigen, Apfelpage berichtete. Damit hatte eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen Erfolg. Amazon wurde vom Gericht verpflichtet, seine Kunden per sogenanntem Berichtigungsschreiben über die Rechtslage zu informieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Amazon kündigte an, dies zu überprüfen und seine Optionen abwägen zu wollen.

Werbefreiheit darf nicht extra kosten

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bezeichnete das Urteil als essenziell. Es zeige, dass zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen eingeführt werden dürfe. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale haben Prime-Mitglieder weiterhin Anspruch auf ein werbefreies Angebot – ohne zusätzliche Kosten. Auslöser des Verfahrens war eine E-Mail, mit der Amazon Anfang 2024 seine Prime-Video-Kunden darüber informierte, dass ab Februar Werbung „in begrenztem Umfang“ eingeblendet werde. Wer weiterhin ohne Werbung streamen wollte, sollte monatlich 2,99 Euro zusätzlich zahlen. Die zuständige 33. Zivilkammer bewertete dieses Vorgehen als Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.

Gericht: Vertrag darf nicht einseitig verschlechtert werden

Nach Ansicht des Gerichts war die Kundenmail irreführend. Amazon habe den Eindruck erweckt, zu einer einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein. Weder die eigenen Nutzungsbedingungen noch die gesetzlichen Regelungen erlaubten jedoch eine solche Änderung. Die Richter stellten klar, dass Kunden beim Abschluss ihres Prime-Abonnements berechtigterweise von einem werbefreien Angebot ausgehen durften. Da Amazon diese Werbefreiheit zum Vertragsbestandteil gemacht habe, müsse sich das Unternehmen auch daran festhalten lassen. Zudem stellte das Gericht klar, dass sich Amazon nicht auf die verfassungsrechtlich geschützte Programmfreiheit berufen könne. Diese schütze vor staatlichen Eingriffen, rechtfertige aber keine nachträgliche Verschlechterung selbst gestalteter Vertragsbedingungen.

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