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Prime Video: Werbung nach Ansicht von Stiftung Warentest wohl rechtswidrig

Der Monat Februar ist angebrochen und in der kommenden Woche gibt es auch auf dem Streamingdienst Prime Video eine Zäsur – erstmals wird handelsübliche Werbung bei den inkludierten Inhalten eingespielt. Wer dies nicht haben will, muss zusätzliche 2,99 Euro investieren. Doch das Vorgehen scheint auf rechtlich wackligen Füßen zu stehen und unter anderem Stiftung Warentest rät, dagegen Einspruch einzulegen. 

Worum geht es?

Prime Video wird ab dem kommenden Montag damit anfangen, bei seinen Kataloginhalten Werbung einzublenden. Dabei geht es nicht um die Werbung für Prime und Inhalte von Prime Video am Anfang einer Sendung, sondern um reguläre Werbespots. Die stellt ein Novum da, da bisher nur der separat verfügbare Streamingdienst Freevee damit „versorgt“ wurde. Wer die Werbung nicht haben möchte, kann eine Werbefrei-Option buchen – diese kostet pro Monat 2,99 Euro. Doch nach Ansicht der Verbraucherschützer ist dies eine illegale Preiserhöhung.

Werbung bzw. Werbefrei-Abo stellen Preiserhöhung durch die Hintertür da

Unter anderem Stiftung Warentest moniert, dass es sich in beiden Fällen um eine Preiserhöhung durch die Hintertür handelt. Einerseits werde der versprochene Leistungsumfang von Prime Video durch die Einführung von Werbung klar beschnitten, was illegal ist – so die Anwälte der Verbraucherschützer. Andererseits müsste Prime Video die Zustimmung seiner Kunden für die Einführung der Werbung explizit einholen, mit dem Anbieter einer zusätzlichen und aufpreispflichtigen Option sei es nicht getan. Salopp argumentierten die Anwälte der Logik von Prime Video folgend, dass man im Falle des Akzeptieren von Werbung seinerseits vom Streamingdienst mit monatlich 2,99 Euro entschädigt werden müsse. Mit einer ähnlichen Taktik versuchten es sowohl Spotify als auch Netflix und sind damit vor der hiesigen Gerichten gescheitert.

Einspruch einlegen

Die Verbraucherschützer von Stiftung Warentest raten dazu, mit einem entsprechenden Musterbrief gegen dieses Vorgehen Einspruch zu erheben. Dieser lässt sich an dieser Stelle herunterladen. Dann liegt der Fall bei Prime Video, doch auch hier gibt ein Blick zu Spotify Aufschluss über das wahrscheinliche Vorgehen. Ebenso wie die Schweden dürfte auch der Versandgigant im Anschluss die Konten aktiv selbst kündigen. Ob einem das Risiko wert ist oder man es zähneknirschend hinnimmt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Die zusätzliche Werbeoption treibt den Preis für Amazon Prime (und Prime Video ist nun mal Bestandteil davon) deutlich nach oben, im Jahr werden statt 89,90 Euro nun 125,78 Euro fällig – und bereits in der Vergangenheit kürzte Amazon das Prime-Programm massiv zusammen.

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Patrick Bergmann
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2 Kommentare zu dem Artikel "Prime Video: Werbung nach Ansicht von Stiftung Warentest wohl rechtswidrig"

  1. Nator 2. Februar 2024 um 14:08 Uhr ·
    Einfach Prime kündigen und gut ist , läuft eh nur Mist , und sämtliche Filme muss man eh jetzt immer bezahlen , was früher noch im Preis dabei war .
    iLike 0
  2. VanJ 2. Februar 2024 um 15:01 Uhr ·
    Wieso kostet Prime bei mir 6,99€.. ?🤔 Habe über „Apple“ das Abo abgeschlossen.. 🤔 🤷🏼‍♂️
    iLike 0

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