Das ist illegal: Der Verkauf eines iPhones ohne beiliegendes Netzteil verstößt gegen brasilianisches Recht. In der Folge wurde Apple verklagt und hat diesen Prozess nun verloren. Der Kläger muss von Apple entschädigt werden. Dadurch wird er nicht reich, für ein neues iPhone dürfte es aber reichen.
Apple stieß mit dem Weglassen der Netzladegeräte im Lieferumfang des iPhones damals nicht nur bei Kunden auf breite Ablehnung. Doch während inzwischen zumindest Kunden in Deutschland weitgehend geschluckt haben, dass Apple und andere Hersteller auf die mitgelieferten Ladegeräte verzichten, wollte ein Kläger in Goiânia, Brasilien, das so nicht hinnehmen. Er verklagte Apple, gegen die Verbraucherschutzgesetze Brasiliens verstoßen zu haben und – bekam nun Recht.
Koppelverkäufe sind in Brasilien verboten
Apple verstößt laut Auffassung des Gerichts gegen das Verbot sogenannter Koppelgeschäfte in Brasilien, wie brasilianische Branchenmedien berichten. Hierbei löst ein Kauf eines Produkts regelhaft den Kauf eines weiteren Produkts aus, was tatsächlich dann der Fall sein kann, wenn ein Neukunde ein iPhone kauft, der zuvor noch kein USB-C-Ladegerät besitzt.
Apple hatte zudem das Ladegerät aus dem Lieferumfang gestrichen, ohne die Preise der Geräte nach unten anzupassen. Der Behauptung Apples, die meisten Kunden würden bereits ein geeignetes Ladegerät besitzen, folgte der zuständige Richter Vanderlei Caires nicht und verurteilte Apple zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von umgerechnet knapp 1.000 Euro. In Brasilien sind iPhones so teuer wie fast nirgends sonst auf der Welt, dennoch dürfte dieser Betrag für ein neues iPhone reichen.
Unklar ist, ob hier eine Grundlage für eine Musterklage entstanden ist, die auch weitere Käufer nutzen könnten.
6 Gedanken zu „Kein Ladegerät im iPhone-Lieferumfang: Brasilianer klagt und bekommt Schadenersatz“
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