Home » Apple » iPhone-Verkaufsverbot: Hat Qualcomm die Beweiswürdigung vor Gericht verhindert?

iPhone-Verkaufsverbot: Hat Qualcomm die Beweiswürdigung vor Gericht verhindert?

Qualcomm Snapdragon

Das Verkaufsverbot für iPhones in Deutschland könnte mit unlauteren Methoden erwirkt worden sein, darauf deuten einige Aspekte des Verfahrens hin, das Qualcomm gegen Apple anstrengt. Qualcomm soll für den Fall relevante Beweise zurückgehalten haben.

Die fröhliche Weihnacht wird Apple aktuell etwas verhagelt, zumindest in Deutschland. dort muss sich das Unternehmen mit einem drohenden Verkaufsverbot für seine iPhones herumschlagen. Chipdesigner Qualcomm hatte es vor dem LG München am Donnerstag erwirkt, Apfelpage.de berichtete. In der Folge hatte sich Apple entschlossen, das iPhone 8 und iPhone 7 in seinen deutschen Retail Stores zeitweise nicht mehr anzubieten, online war es aber auch weiter bei Apple erhältlich und es wurde auch weiter über die Netzbetreiber und Retail-Partner vertrieben.

doch Qualcomm vermeinte, aus dem Urteil der Münchner Richter ein bundesweites Verkaufsverbot des iPhones im gesamten Einzelhandel ableiten zu können, wie wir gestern berichteten. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist noch unklar, doch nun stellt sich zudem noch die Frage, ob vor Gericht alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Hat Qualcomm Beweiswürdigung verhindert?

Womöglich fehlten den Richtern entscheidende Informationen, um den Fall richtig einschätzen zu können, vermutet der Fachredakteur für Patentfragen Josh Landau. Der ebenfalls in den Fall involvierte Chiphersteller Qorvo hatte in einem ähnlich gelagerten Fall in den USA bereits Informationen über die Funktionsweise seiner Chips vorgelegt, die die dortigen Richter zu dem Schluss kommen ließen, Apple habe die Qualcomm-Patente nicht verletzt. In Deutschland konnte Qualcomm aber erwirken, dass diese Beweise nicht gewürdigt wurden. Dies gelang, indem Qualcomm sich weigerte zuzustimmen, dass die fraglichen Informationen vertraulich behandelt werden. Ohne diese Zustimmung war es aber Apple nicht mehr möglich, die entscheidenden Informationen zu seiner Verteidigung zu nutzen, ohne sensible Geschäftsgeheimnisse von Qorvo in die Hände von Qualcomm fallen zu lassen. Apple hat sich daraufhin offenbar entschlossen, die Interessen von Qorvo zu schützen und der Prozess ging verloren.

Der Patentrechtsexperte Florian Mueller kommentierte, es sei schockierend, wie Qualcomm durch Verfahrenstricks, die nur im deutschen Recht funktionieren, seinen Fall in Deutschland zu gewinnen sucht.

Tatsächlich hatten die Münchner Richter eingeräumt, ohne genaue Kenntnis über die Funktionsweise der betroffenen Chips zu einem Urteil gelangt zu sein.

-----
Willst du keine News mehr verpassen? Dann folge uns auf Twitter oder werde Fan auf Facebook. Du kannst natürlich in Ergänzung unsere iPhone und iPad-App mit Push-Benachrichtigungen hier kostenlos laden.

Oder willst du mit Gleichgesinnten über die neuesten Produkte diskutieren? Dann besuch unser Forum!

Gefällt Dir der Artikel?

 
 
Roman van Genabith
twitter Google app.net mail

10 Kommentare zu dem Artikel "iPhone-Verkaufsverbot: Hat Qualcomm die Beweiswürdigung vor Gericht verhindert?"

  1. mööp 22. Dezember 2018 um 22:59 Uhr ·
    Interessant. Wenn es so ist, ist  sehr loyal seinem Lieferanten gegenüber. Respekt.
    iLike 16
  2. noendofdays 23. Dezember 2018 um 00:50 Uhr ·
    Wenn das so ist, dann ist der Spruch eine Schande für das Rechtssystem. Auf Halbwissen basierender Spruch. Geht gar nicht.
    iLike 19
    • dornier217 23. Dezember 2018 um 02:03 Uhr ·
      Typisch für unsere Rechssprechung denke ich…
      iLike 22
  3. Walter Bernhard 23. Dezember 2018 um 09:23 Uhr ·
    Tatsächlich hatten die Münchner Richter eingeräumt, ohne genaue Kenntnis über die Funktionsweise der betroffenen Chips zu einem Urteil gelangt zu sein. Interessant ist das sie dem Kläger recht geben ohne prüfen zu können. Das passiert auch im Strafrecht doch dann zugunsten des Angeklagten. Wenn ein Afghane seine Freundin umbringt und behauptet 17 zu sein obwohl er aussieht wie 25 wird er ohne Prüfung wie ein Jungendlicher verurteilt.
    iLike 9
    • Obkel Jürgen 23. Dezember 2018 um 12:42 Uhr ·
      Dein Vergleich hinkt und ist bescheuert
      iLike 6
    • cinemamusic 23. Dezember 2018 um 12:43 Uhr ·
      Woher nehmen sie die Erkenntnis bezüglich des Alters des Afghanen? Ich habe bereits von mehreren Fällen gelesen, in denen genau das Gegenteil der Fall. Es wurde nämlich das Alter so genau wie möglich geprüft. Ich denke eher das, wer hier solch ein weiter hergeholtes Beispiel vorbringt, als leicht rassistisch bezeichnet werden kann, auch wenn ich dafür keine Beweise vorbringen kann (ähnlich wie sie im oben genannten Fall ;-)).
      iLike 6
    • Drakenstorm 23. Dezember 2018 um 20:46 Uhr ·
      Ein Afghane wird nicht verurteilt – er wird geraucht.
      iLike 3
      • dani 23. Dezember 2018 um 21:25 Uhr ·
        genua, und dann fuehlen sich alle peace 🤩 !!!
        iLike 0
  4. Blub 23. Dezember 2018 um 09:38 Uhr ·
    So viel ich gelesen habe, hat Apple keine Einsicht in die Technik gewährt, deswegen wurde zu Ungunsten von Apple geurteilt. Apple hat vermutlich nicht mit so einem Urteil gerechnet.
    iLike 5
  5. hcflyer 23. Dezember 2018 um 10:21 Uhr ·
    In solchen Verfahren geht den Beteiligten (Hohlköpfen, Dummschwätzern) leider die Bodenhaftung mit praktischen Verstand verloren. Die Anwälte von Apfel hätten den Richtern nur eine (theoretische) Möglichkeit aufzeigen müssen, wie die Geräte auch ohne Patentverletzung hätten funktionieren können. Dann hätte Qualcomm die patentverletzende Funktion bei Apfel ja nachweisen müssen und nicht Apfel die Nichtverletzung. Aber Dummheit zahlt ja bekanntlich. Und Leute ohne Phantasie auch.
    iLike 6

Leider kann man keine Kommentare zu diesem Beitrag mehr schreiben.